Die Zulassungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald führt ab dem 13.06.2025 Termintage für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein.
Ab diesem Tag wird die Bearbeitung der Zulassungsvorgänge am Montag und am Freitag ausschließlich für Kunden mit einem Termin erfolgen.
Am Dienstag und am Donnerstag werden alle Vorgänge ohne Termine bearbeitet.
Die Bearbeitung von mehr als 3 Zulassungsvorgängen ist im Vorfeld mit der Zulassungsbehörde per Mail oder telefonisch abzustimmen.
Für die Buchung eines Termins bei der Zulassungsbehörde (Königs Wusterhausen oder Lübben) nutzen Sie bitte folgenden Link.
Bereits gebuchte Termine nach dem 13.06.2025 für dienstags und donnerstags können ohne Einschränkung an beiden Standorten wahrgenommen werden. Die Einführung von Termintagen gilt an beiden Standorten. Es gilt nur für die Zulassungsbehörde.
Sollte es trotz der eingeleiteten Maßnahmen dazu kommen, dass die Bürgeranliegen dienstags oder donnerstags die Kapazitäten der Zulassungsbehörde übersteigen, kann der Wartemarkenspender situationsbedingt auch weit vor der bekannten Schließzeit ausgeschaltet werden.
Sprechzeiten der KFZ-Zulassungsbehörde
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr – nur mit online Termin
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr – nur mit online Termin
Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, wird dringend gebeten diesen frühzeitig abzusagen bzw. online zu stornieren.
Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender immer 30 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten ausgeschalten wird. Ggf. kann die Ausgabe der Wartemarken aus wichtigen Gründen (Überfüllung) auch früher beendet werden.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben Ihren Termin online zu buchen, können Sie weiterhin unter der Telefonnummer 03375 26-2603 einen Termin beantragen.
Für private Zulassungsvorgänge wird weiterhin auf die Möglichkeit der Nutzung der Online-Kfz-Zulassung unter folgendem Link verwiesen.
Die Gebühren im Straßenverkehrsamt können nur noch per Kartenzahlung beglichen werden.
Es werden fast alle Debitkarten (auch Kreditkarten) akzeptiert.
Barzahlungen werden nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Diebstahl der Bankkarten angenommen.
Aktuelle Informationen für Zulassungsdienste, Autohäuser und Händler
Die Händlerbüros in Lübben und in Königs Wusterhausen haben folgende Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 10.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 09.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 09.00 Uhr und 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Alle Zulassungsdienste, Autohäuser und KfZ-Händler können eine unbeschränkte Anzahl Zulassungsvorgänge an den Öffnungstagen (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) zu den Öffnungszeiten der Händlerbüros einreichen.
Nach Bearbeitung der eingereichten Vorgänge erfolgt eine telefonische Information und die Taschen können innerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Bearbeitung an dem Tag der Abgabe erfolgt. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach erfolgter Abgabe.
In beiden Dienststellen gilt, zu jedem Vorgang ist ein Antrag/Vollmacht auszufüllen, der nicht mit schwarzer Schrift unterschieben werden darf. Die Anträge sind im Original und mit allen Unterlagen vollständig einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind auf der Webseite des Landkreis Dahme-Spreewald veröffentlicht. Die Zulassungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Vorführung des Fahrzeuges fordern.
Bei einfachen Stilllegungen (ohne Reservierung) ist weiterhin nur die Vorlage der ZBI und der Kennzeichen erforderlich.
Die Bearbeitung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen wird zukünftig sowohl in Lübben als auch in Königs Wusterhausen unter der H-Marke erfolgen. Es ist 1x täglich in der Zulassungsbehörde Dahme-Spreewald (unabhängig vom Standort) möglich maximal 9 Vorgänge (z. B. 6 Kurzzeitkennzeichen und 3 Ausfuhrkennzeichen) zur sofortigen Bearbeitung zu
beantragen. Alle über diese Anzahl hinausgehenden Vorgänge sind als Händlertasche im Händlerbüro zu den genannten Öffnungszeiten abzugeben.
Die Anzahl der Vorgänge ist zu Beginn der Bearbeitung anzugeben. Eine Nachreichung von Vorgängen ist nicht möglich.
Auf Weisung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung sind die Personaldokumente der Halter ohne Wohnsitz in Deutschland im Original (Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Visa)) bzw. als beglaubigte Kopie von der jeweiligen deutschen Botschaft (oder Konsulat) im Herkunftsland vorzulegen. Gleiches gilt auch für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen für Halter, die nicht im Landkreis Dahme-Spreewald leben, da die Daten nicht verifiziert werden können.
Ergänzende & konkretisierenden Informationen zur Regelung vom 13.06.2025
(am 20.08.2025 veröffentlicht).
Inhalt:
- Dokumentenvorlagen allgemein (deutsche Ausweisdokumente)
- Besondere Anforderungen bei der Vorlage ausländischer Ausweisdokumente für Privatpersonen
- Dokumentenvorlagen bei Fahrzeugzulassung für Firmen
Dokumentenvorlage allgemein (deutsche Ausweisdokumente)
Entsprechend den bekannten Regelungen auf der Website sind für Zulassungen auf natürliche Personen die Personalausweise oder Reisepässe mit Meldebescheinigung im Original vorzulegen. Sollten die erforderlichen Personalausweise und Reisepässe mit Meldebescheinigung in Kopie vorgelegt werden, müssen diese von den Inhabern mit Unterschrift und Datum autorisiert werden (§ 18 Abs. 3Passgesetz und § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz). Die Regelung gilt nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland und aufgrund der Zuständigkeit im LK Dahme-Spreewald.
Besondere Anforderungen bei der Vorlage ausländischer Ausweisdokumente für Privatpersonen
Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist es bei Privatpersonen erforderlich, für die Zuteilung und Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen ausländische Ausweisdokumente im Original oder als beglaubigte Kopie einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorzulegen. Diese Maßnahme dient der sicheren und verlässlichen Identitätsprüfung sowie der korrekten und ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens.
Sofern ein Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Passersatz“ vorgelegt wird, ist zusätzlich der zugehörige Reisepass im Original vorzulegen.
Enthält der Aufenthaltstitel hingegen den Hinweis „Ausweisersatz“, ist kein weiterer Pass erforderlich, jedoch der Aufenthaltstitel im Original vorzulegen, da dieser in Deutschland dann als Personaldokument gilt.
Liegt kein Aufenthaltstitel vor oder ist die auf dem Aufenthaltstitel angegebene Anschrift nicht mehr aktuell, ist zwingend eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.
Die zuständige Zulassungsbehörde kann bei ausländischen Anschriften keine Auskünfte aus dem Melderegister einholen und somit nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Daten überprüfen (vgl. § 34 Abs. S. 3 StVG), daher ist die Vorlage der Originaldokumente unumgänglich.
Dokumentenvorlagen bei Fahrzeugzulassung für Firmen
Bei einer Zulassung auf eine Firma benötigt die Kfz-Zulassungsstelle, inkl. der benötigten Dokumente für eine Fahrzeugzulassung, die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug.
Somit kann die wirtschaftliche und rechtliche Identität des Unternehmens geprüft werden.
Die Gewerbeanmeldung belegt, dass die Firma gewerblich arbeiten darf und der Handelsregisterauszug belegt, dass die Firma juristisch existiert.
Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen bei Zulassungen von GbR, Einzelunternehmen sowie weiteren Unterlagen zur Fahrzeugzulassung finden Sie auf unserer Website (Allgemeine Hinweise).
Auch zu beachten ist, dass GmbH & Co. KG immer durch die GmbH vertreten wird, daher ist bei dieser Rechtsform ein weiterer Handelsregisterauszug von der GmbH vorzulegen.
Neben den üblichen benötigten Dokumenten für eine Fahrzeugzulassung auf eine Firma wird unter anderem auch das Ausweisdokument des Geschäftsführers benötigt.
Dabei ist folgendes nach Passgesetz § 18 Abs. 3 und Personalausweisgesetz § 20 Abs. 2 zu beachten:
Sofern der Geschäftsführer eine deutsche Meldeanschrift besitzt, sind bei deutschen Ausweisdokumenten entweder das Original oder eine Kopie vorzulegen.
Wird eine Kopie eingereicht, muss diese vom Geschäftsführer eigenhändig in blauer Schrift unterschrieben und mit Datum versehen sein.
Diese Regelung ermöglicht es, dass der Geschäftsführer nicht zwingend persönlich vor Ort sein muss, um das Original vorzulegen.
Bei Vorlage ausländischer Ausweisdokumente trotz inländischem Wohnsitz ist ebenfalls das originale Ausweisdokument vorzulegen oder eine vom Ausweisinhaber eigenhändig in blauer Schrift unterschriebene und datierte Kopie. Zusätzlich ist eine aktuelle Meldebescheinigung der deutschen Wohnanschrift oder der Aufenthaltstitel im Original oder einer vom Inhaber durch Unterschrift und Datum autorisierten Kopie erforderlich.
Sollte die Meldeanschrift im Ausland liegen, ist das Originaldokument oder eine von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beglaubigte Kopie vorzulegen.
Entsprechend dem § 75 Abs. 2 S. 2 FZV kann von Antragstellern ohne festen Wohnsitz, Sitz, Niederlassung oder Dienststelle ein Empfangsbevollmächtigter gemäß § 6 Abs. 2 FZV gefordert werden.
Die Einreichung der Vorgänge mit vorgeprägten Kennzeichen ist zur Erleichterung und Beschleunigung der Abarbeitung erwünscht, jedoch kein Erfordernis. Die gebührenpflichtige Reservierung der Serienkennzeichen kann per Handzettel oder per E-Mail an zulassung@dahme-spreewald.de beantragt werden.
Diese Änderung wird mit Datum vom 03.08.2026 in Kraft treten.
Unsere Aufgaben/Ihr Anliegen
- Allgemeine Hinweise
- Formulare der Zulassungsbehörde
- i-Kfz - Online
- Außerbetriebsetzung/Abmeldung
- Ausfuhrkennzeichen
- Bankbriefauskunft
- Bootskennzeichen
- Eintragungen von technischen Änderungen am Fahrzeug
- Ersatzpapiere
- Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen
- Informationen zum Diebstahl
- Informationen zur Vorführpflicht
- Kennzeichenmitnahme
- Kennzeichenreservierung
- Kurzzeitkennzeichen
- Namens- oder Anschriftenänderung
- Neuzulassung
- Oldtimerkennzeichen
- rote Dauerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Spreewaldkähne
- Umkennzeichnung
- Umschreibung von Fahrzeugen
- Verkaufsanzeige
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Zulassung eingeführter Fahrzeuge aus dem Ausland
