Das vom Landkreis Dahme-Spreewald zugeteilte rote Kennzeichen darf nach § 41 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten benutzt werden.
Bei der Vergabe der roten Kennzeichen wird durch die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde, die Zuverlässigkeit der künftigen Inhaber geprüft. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung von roten Kennzeichen, wenn Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des künftigen Inhabers festgestellt werden.
- Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung
- Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzugsverfahren
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rotes Kennzeichen
- Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, Amtsverwaltung oder Stadtverwaltung zu beantragen und direkt in die Zulassungsbehörde übersenden zu lassen. Ebenso ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
- formloser Antrag
- der zukünftige Inhaber des roten Kennzeichens muss persönlich erscheinen
- die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 7-10 Werktage und erfolgt nach Absprache mit der Sachgebietsleitung
Rechtliche Grundlage: § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)