Das Fahrzeug wurde noch nie zugelassen!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
oder ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) - Bei Fahrzeugen, für die der Hersteller noch keine ZBII ausgestellt hat, ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ausnahmslos erforderlich
- Die Vorführung entfällt bei Fahrzeugen für die keine Ausstellung einer ZBII (Zulassungsfrei aber Kennzeichnungspflichtig) erforderlich ist.
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
- Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
- eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung
- ggf. Eigentumsnachweis
- IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (Sepa Lastschriftmandat)
Rechtliche Grundlage: § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)