Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sparen Sie sich weitere Behördengänge. Der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges kann aus zulassungsrechtlicher Sicht von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abgewickelt werden.
Zum 1. September 2023 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft getreten.
Die Nutzung der internetbasierten Zulassung ist nun auch für juristische Personen möglich.
Für Antragsteller mit einer Auskunftssperre ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung ggf. nicht uneingeschränkt oder nur unter Anwendung der Ausweisapp2 möglich.
Folgende Vorgänge sind möglich:
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umschreibung
- Adressänderung
- Neuzulassung
Bei den hier angebotenen internetbasierten Zulassungsvorgängen können seit kurzem auch Kennzeichen für Oldtimer (sog. H-Kennzeichen) weitergegeben werden, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge und Saisonkennzeichen vergeben und verwendet werden.
Mindestvoraussetzungen:
- Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
- Ausnahme ist die Reservierung des Wunschkennzeichens und die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
- Wichtig: Sicherheitscodes müssen auf beiden Dokumenten (Fahrzeugschein - ZB I) und (Fahrzeugbrief - ZB II) sowie den Siegeln der Kennzeichen vorhanden sein, sonst ist keine online Bearbeitung möglich. Bei der Abmeldung benötigen Sie den Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf).
- Bei Zulassung und Umschreibung: Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge derzeit nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass weitere Voraussetzungen zu den jeweiligen Vorgängen zu erfüllen sind (eVB-Nummer, SEPA-Mandat o.ä.).
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
Bitte beachten Sie, dass für die internetbasierte Fahrzeugzulassung nach Einstellung des Giropay-Verfahrens nur noch die Möglichkeit Paypal zur Bezahlung vorhanden ist.
Sie werden über eine sichere Verbindung zur PayPal-Webseite weitergeleitet.
Mehr Informationen über PayPal unter paypal.de
Zum Online-Angebot: Portal i-Kfz