Die Umkennzeichnung muss bei Verlust und Diebstahl von Kennzeichen und kann auf Wunsch erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Kennzeichen (soweit vorhanden)
- Anzeige der Polizei bei Diebstahl
- Bei Verlust kann von der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden.
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
- Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
Rechtliche Grundlagen: § 9 Abs. 3 FZV, § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung