Für wen sind wir da?
- Kinder, Jugendliche und junge Menschen (bis 27 Jahre) mit (drohender) Behinderung (geistig, körperlich, seelisch, mehrfach, Sinnesbeeinträchtigung) wohnhaft im Landkreis Dahme-Spreewald im Hinblick auf (mögliche) Eingliederungshilfeleistungen
- deren Eltern
- deren Personensorgeberechtigten
- deren Erziehungsberechtigten
Was können Sie von uns erwarten?
Beratung, Begleitung, Unterstützung bei der Antragstellung, Verfolgung und Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe:
- Erfassen von Anliegen und individueller Bedarfe
- Informationen zur sozialen Gesetzgebung
- Vermittlung von Ansprechpartnern
- Beratung zu möglichen Hilfsangeboten (auch von anderen Leistungsträgern)
- Beratung über Rechte (z. B. Beistand, Akteneinsicht) und mögliche Ansprüche
- Beratung, Unterstützung, Begleitung im Antrags-, Widerspruchsverfahren, etc.
- Unterstützung und Begleitung beim Umgang mit Behörden (auf Wunsch Teilnahme an Planverfahren und Begleitung bei Terminen)
Wie beraten und unterstützen wir?
- freiwillig, unabhängig, vertraulich, kostenlos
- ohne Antrag, ggfs. auch ohne Diagnosen
- zu jedem Zeitpunkt im Verfahren
- Kontakt, wie von Ihnen gewünscht (persönlich, telefonisch, per E-Mail)
Wir beraten und unterstützen gem. §10b SGB VIII.