Allge­meine Hinweise

  • Montag:           08:00 Uhr-15:00 Uhr (nur Zulassungsbehörde)
  • Dienstag:         09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr
  • Mittwoch:        geschlossen
  • Donnerstag:   08:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr
  • Freitag:             08:00 Uhr-12:00 Uhr

Die Bezahlung bei der Zulassungsbehörde ist mit Bargeld und EC-Karte/ Kreditkarte möglich!

Die Kennzeichen LDS, KW, LN und LC gehören zum Landkreis Dahme-Spreewald. Sie haben die Wahl.

Die Mitnahme des Kennzeichens bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit möglich. Auch bei wechselndem Halter kann das dem Fahrzeug zugeteilte amtliche Kennzeichen fortgeführt werden!

Bei natürlichen Personen (Privatperson) ist für die Zulassung allein die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Im Fall von juristischen Personen (Firmen) kann eine Zulassung dagegen weiterhin auch am Ort einer Niederlassung vorgenommen werden.

Informationen zu den benötigten Unterlagen für die einzelnen Zulassungsanträge erhalten Sie unter dem jeweiligen Antragsstichwort.

Bei allen Anträgen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zum Reisepass müssen Sie zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde ausgestellte Meldebescheinigung im Original mitbringen, die nicht älter als sechs Monate sein darf.

Eine Vollmacht ist notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern der von ihm Bevollmächtigte das Fahrzeug zulassen soll. Für die Zulassung des Fahrzeuges wird eine Bankverbindung in Form der IBAN-Nummer (SEPA Lastschriftmandat) benötigt.

Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Halter, die keine KFZ - Steuerrückstände beim Hauptzollamt und keine Gebührenschulden beim Landkreis Dahme-Spreewald / KFZ-Zulassung haben.

Bei der Kfz - Zulassung auf eine juristische Person (z. B. GmbH) benötigen Sie einen entsprechenden Registerauszug (z. B. Handelsregister) und den Personalausweis des Geschäftsführers (in Kopie ausreichend). Der Geschäftsführer kann für die Zulassung jemanden bevollmächtigen.

Bei der Kfz - Zulassung auf ein Einzelgewerbe wird die Gewerbegenehmigung benötigt.

Bei der Kfz - Zulassung auf eine GbR benötigen Sie die Gewerbeanmeldungen und die Personalausweise aller Gesellschafter, sowie eine Vollmacht für den Vertreter, der für die GbR die Zulassung vornehmen soll.

Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Zulassungsbehörde abzugeben.
Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).
Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt.
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.