Bundestagswahl 2025
Die nächste Bundestagswahl findet vorraussichtlich als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. Die ersten Arbeiten dafür haben bereits begonnen. Die Besonderheit liegt nun in den verkürzten Fristen.
Weiterführende Informationen des Landes Brandenburg zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Zur Bundestagswahl 2025 steht ein Online-Portal zur Verfügung, das den Wahlvorschlagsträgern die Erstellung der Wahlvorschläge erleichtert. In diesem sogenannten Kandidatenportal können die Vordrucke für die Bundestagswahl 2025 online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mehrfach benötigte Angaben, insbesondere die Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern, werden nur einmal eingegeben. Nach Abschluss der Dateneingabe können die Formulare für den Kreiswahlvorschlag (siehe Ziffer 6, Buchstabe l) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Sie sind im Original unterschrieben beim Kreiswahlleiter einzureichen.
Um die Formulare für die Kreiswahlvorschläge über das Kandidatenportal zu erstellen, sind die Zugangsdaten per E-Mail an wahlleiter@dahme-spreewald.de unter Angabe des Namens der Partei bzw. des Einzelwahlvorschlages zu beantragen.
Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland
Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl des nächsten Bundestages, können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche bereits jetzt Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Auswärtigen Amtes.
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Für diese Wahl hat jede Person zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person für den entsprechenden Wahlkreis gewählt, wobei hier der/die KandidatIn mit den meisten Stimmen als gewählt gilt (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei oder auch Vereinigung gewählt (Verhältniswahl).
Verantwortlich für Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Bundestagswahl sind die folgenden Wahlorgane zuständig:
- der Landeswahlausschuss und die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter auf Landesebene,
- der Kreiswahlausschuss und die Kreiswahlleitung für jeden Wahlkreis,
- der Wahlvorstand und die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher für jeden Wahlbezirk und
- mindestens ein Wahlvorstand und eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.
Die örtlichen Wahlbehörden nehmen wichtige Funktionen für die BürgerInnen vor Ort wahr: Sie erteilen Wahlscheine und stellen Briefwahlunterlagen aus, führen außerdem die Wahlberechtigtenverzeichnisse und richten Urnen- und Briefwahlvorstände ein, die die Stimmenabgabe sicherstellen und die abgegebenen Stimmen letztendlich auszählen.
Zur Urnenwahl müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen.
Es wird die Möglichkeit geben, vor dem Wahltag per Brief zu wählen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden. Mit Übersendung des Wahlscheines werden Ihnen auch die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Genauere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Wahlscheinantrag.
Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen durch Ihre zuständige örtliche Wahlbehörde rechtzeitig vor der Wahl zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig, möglichst bald nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen zur Post geben. Es besteht auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.
Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre örtliche Wahlbehörde zugesandt. Örtliche Wahlbehörden sind die Gemeinden, Städte und die jeweiligen Ämter. Bei Fragen zu den Themen der Wahlbenachrichtigung, des Wahlscheins, der Beantragung der Briefwahl, des zuständigen Wahllokals und der Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung (siehe „örtliche Wahlbehörden“).
Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter „örtliche Wahlbehörden“.
Walbehörde | Adresse | Kontakt |
Gemeinde Bestensee |
Gemeinde Bestensee Eichhornstraße 4-5 |
|
Gemeinde Eichwalde |
Gemeinde Eichwalde Grünauer Straße 49 15732 Eichwalde |
Webseite |
Gemeinde Heideblick |
Gemeinde Heideblick Langengrassau Luckauer Straße 61 15926 Heideblick |
Webseite |
Gemeinde Heidesee |
Gemeinde Heidesee Lindenstraße 14B 15754 Heidesee |
Webseite |
Stadt Königs Wusterhausen |
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen |
Webseite |
Stadt Lübben (Spreewald) |
Stadt Lübben (Spreewald) Poststraße 5 15907Lübben (Spreewald) |
Webseite |
Stadt Luckau |
Stadt Luckau Am Markt 34 15926 Luckau |
Webseite |
Gemeinde Märkische Heide |
Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen Schlossstraße 13a 15913 Märkische Heide |
Webseite |
Stadt Mittenwalde |
Stadt Mittenwalde Rathausstraße 8 15749 Mittenwalde |
Webseite |
Gemeinde Schönefeld |
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld |
Webseite |
Gemeinde Schulzendorf |
Gemeinde Schulzendorf Richard-Israel-Straße 1 15732 Schulzendorf |
Webseite |
Stadt Wildau |
Volkshaus Wildau Karl-Marx-Straße 36 15745 Wildau |
Webseite |
Gemeinde Zeuthen |
Gemeinde Zeuthen Schillerstraße 1 15738 Zeuthen |
Webseite |
Amt Schenkenländchen |
Amt Schenkenländchen Markt 9 15755 Teupitz |
Webseite |
Amt Lieberose/Oberspreewald |
Amt Lieberose/Oberspreewald Verwaltungsstelle Straupitz Kirchstraße 11 15913 Straupitz |
Webseite |
Amt Unterspreewald |
Amt Unterspreewald Markt 1 15938 Golßen |
Webseite |
Die örtlichen Wahlbehörden haben eine Vielzahl an Wahllokalen und Briefwahlvorständen einzurichten und zu besetzen. Demnach werden zahlreiche Wahlhelfende gesucht, die die Stimmabgabe am Wahltag im Urnenwahllokal sicherstellen und die Stimmen der Urnen- und Briefwahl auszählen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von den örtlichen Wahlbehörden zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie Interesse daran haben, eine solche ehrenamtliche Tätigkeit wahrzunehmen, so wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre örtliche Wahlbehörde (siehe Kontaktdaten unter dem Reiter „Örtliche Wahlbehörden“).