Wahlen

Bundes­tags­wahl 2025

Die nächste Bundestagswahl findet vorraussichtlich als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. Die ersten Arbeiten dafür haben bereits begonnen. Die Besonderheit liegt nun in den verkürzten Fristen.

Weiterführende Informationen des Landes Brandenburg zur Bundestagswahl finden Sie hier.

Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Zur Bundestagswahl 2025 steht ein Online-Portal zur Verfügung, das den Wahlvorschlagsträgern die Erstellung der Wahlvorschläge erleichtert. In diesem sogenannten Kandidatenportal können die Vordrucke für die Bundestagswahl 2025 online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mehrfach benötigte Angaben, insbesondere die Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern, werden nur einmal eingegeben. Nach Abschluss der Dateneingabe können die Formulare  für den Kreiswahlvorschlag (siehe Ziffer 6, Buchstabe l) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Sie sind im Original unterschrieben beim Kreiswahlleiter einzureichen.

Um die Formulare für die Kreiswahlvorschläge über das Kandidatenportal zu erstellen, sind die Zugangsdaten per E-Mail an wahlleiter@dahme-spreewald.de unter Angabe des Namens der Partei bzw. des Einzelwahlvorschlages zu beantragen.

Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland

Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl des nächsten Bundestages, können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche bereits jetzt Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie hierzu die Infor­ma­ti­onen des Auswär­tigen Amtes.

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

Für diese Wahl hat jede Person zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person für den entsprechenden Wahlkreis gewählt, wobei hier der/die KandidatIn mit den meisten Stimmen als gewählt gilt (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei oder auch Vereinigung gewählt (Verhältniswahl).

Verantwortlich für Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Bundestagswahl sind die folgenden Wahlorgane zuständig:

  • der Landeswahlausschuss und die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter auf Landesebene,
  • der Kreiswahlausschuss und die Kreiswahlleitung für jeden Wahlkreis,
  • der Wahlvorstand und die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher für jeden Wahlbezirk und
  • mindestens ein Wahlvorstand und eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.

Die örtlichen Wahlbehörden nehmen wichtige Funktionen für die BürgerInnen vor Ort wahr: Sie erteilen Wahlscheine und stellen Briefwahlunterlagen aus, führen außerdem die Wahlberechtigtenverzeichnisse und richten Urnen- und Briefwahlvorstände ein, die die Stimmenabgabe sicherstellen und die abgegebenen Stimmen letztendlich auszählen.

Zur Urnenwahl müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen.

Es wird die Möglichkeit geben, vor dem Wahltag per Brief zu wählen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden. Mit Übersendung des Wahlscheines werden Ihnen auch die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Genauere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Wahlscheinantrag.

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen durch Ihre zuständige örtliche Wahlbehörde rechtzeitig vor der Wahl zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig, möglichst bald nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen zur Post geben. Es besteht auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.

Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre örtliche Wahlbehörde zugesandt. Örtliche Wahlbehörden sind die Gemeinden, Städte und die jeweiligen Ämter. Bei Fragen zu den Themen der Wahlbenachrichtigung, des Wahlscheins, der Beantragung der Briefwahl, des zuständigen Wahllokals und der Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung (siehe „örtliche Wahlbehörden“).

Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter „örtliche Wahlbehörden“.

Walbehörde Adresse Kontakt
Gemeinde Bestensee

Gemeinde Bestensee

Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee

Webseite

Gemeinde Eichwalde

Gemeinde Eichwalde

Grünauer Straße 49

15732 Eichwalde
Webseite
Gemeinde Heideblick

Gemeinde Heideblick

Langengrassau Luckauer Straße 61

15926 Heideblick
Webseite
Gemeinde Heidesee

Gemeinde Heidesee

Lindenstraße 14B

15754 Heidesee
Webseite
Stadt Königs Wusterhausen

Stadt Königs Wusterhausen

Schlossstraße 3

15711 Königs Wusterhausen
Webseite
Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald)

Poststraße 5

15907Lübben (Spreewald)
Webseite
Stadt Luckau

Stadt Luckau

Am Markt 34

15926 Luckau
Webseite
Gemeinde Märkische Heide

Gemeinde Märkische Heide

OT Groß Leuthen

Schlossstraße 13a

15913 Märkische Heide
Webseite
Stadt Mittenwalde

Stadt Mittenwalde

Rathausstraße 8

15749 Mittenwalde
Webseite
Gemeinde Schönefeld

Gemeinde Schönefeld

Hans-Grade-Allee 11

12529 Schönefeld
Webseite
Gemeinde Schulzendorf

Gemeinde Schulzendorf

Richard-Israel-Straße 1

15732 Schulzendorf
Webseite
Stadt Wildau

Volkshaus Wildau

Karl-Marx-Straße 36

15745 Wildau
Webseite
Gemeinde Zeuthen

Gemeinde Zeuthen

Schillerstraße 1

15738 Zeuthen
Webseite
Amt Schenkenländchen

Amt Schenkenländchen

Markt 9

15755 Teupitz
Webseite
Amt Lieberose/Oberspreewald

Amt Lieberose/Oberspreewald

Verwaltungsstelle Straupitz

Kirchstraße 11

15913 Straupitz
Webseite
Amt Unterspreewald

Amt Unterspreewald

Markt 1

15938 Golßen
Webseite

Die örtlichen Wahlbehörden haben eine Vielzahl an Wahllokalen und Briefwahlvorständen einzurichten und zu besetzen. Demnach werden zahlreiche Wahlhelfende gesucht, die die Stimmabgabe am Wahltag im Urnenwahllokal sicherstellen und die Stimmen der Urnen- und Briefwahl auszählen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von den örtlichen Wahlbehörden zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie Interesse daran haben, eine solche ehrenamtliche Tätigkeit wahrzunehmen, so wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre örtliche Wahlbehörde (siehe Kontaktdaten unter dem Reiter „Örtliche Wahlbehörden“).

Ergeb­nisse der letzten Wahlen im Land­kreis Dahme-Spree­wald

Wahlergebnisse der Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg im Wahlkreis 26 hier.

Wahlergebnisse der Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg im Wahlkreis 27 hier.

Wahlergebnisse der Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg  im Wahlkreis 28 hier.