Technische Änderungen sind nur bei zugelassenen Fahrzeugen möglich. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem jeweiligen Gutachten zur zeitlichen Vorlage bei der Zulassungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei folgenden Änderungen:
- Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Gutachten nach § 19 oder § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
Rechtliche Grundlagen: § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)