Die Suche nach "Geflügelpest" ergab 83 Ergebnisse.
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Der von der Geflügelpest betroffene Putenbestand in Alt Zauche ist komplett getötet
wurde. Insgesamt mussten 45.000 Tiere getötet werden. Am Mittwoch wurde hier der Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Seitdem laufen alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung derund -zucht unter 1.000 Tiere sowie Geflügelhobbyhaltungen zum Schutz vor einer Übertragung des Geflügelpesterregers aus der Wildvogelpopulation Foto Teaser: Fotolia/Petra Nowack - peno Der von der
Kontrollierte Tierseuchenbekämpfung nach Ausbruch der Geflügelpest im LDS
gestern in einem Nutztierbestand in Alt Zauche im Landkreis Dahme-Spreewald der Ausbruch der Geflügelpest bestätigt wurde, laufen die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der gefährlichen Vogelgrippeund -zucht unter 1.000 Tiere sowie Geflügelhobbyhaltungen zum Schutz vor einer Übertragung des Geflügelpesterregers aus der Wildvogelpopulation Foto Teaser: Fotolia/Petra Nowack - peno Kontrollierte
Geflügelpest in einem Putenbestand im Landkreis Dahme-Spreewald nachgewiesen
alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet Im Land Brandenburg ist am 18. Januar 2017 erneut der Geflügelpesterreger H5N8 in einem Putenbestand nachgewiesen worden. Die ca. 45.000 Tiere an diesem StandortStefan Ludwig. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden. Das Krisenzentrum des Landes koordiniert dabei die Maßnahmen der
Vogelgrippevirus im Landkreis Dahme-Spreewald bestätigt
In einem Putenbestand im Landkreis Dahme-Spreewald (im Amt Lieberose/Oberspreewald) ist die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist ein Putenzuchtbetrieb mit zurzeit 44.873 Tieren. Die Veterinärbehördeuntersucht. Das Ergebnis am Dienstag brachte den Nachweis auf Vorliegen des Verdachts auf Geflügelpest, und das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems als Nationales Referenzlabor bestätigte am
Im gesamten LDS muss das Geflügel im Stall bleiben
Fahrzeuge zu berücksichtigen und zu unterbinden“, so die Amtstierärztin. Um die Verbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, werden so genannte Monitoringuntersuchungen durchgeführt. Sollten Sie toteAufstallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald
des Landkreises Dahme-Spreewald über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28. November 2016 Zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor einer Einschleppung des Erregers der Geflügelpest ergeht aufgrund des § 38 Abs. 11 in Verbindung mit § 6 TierGesG1, des § 13 Abs. 1 und 2 derAnordnung der Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen
folgende Anordnungen zu treffen: 1. Für Geflügel ist auf der Grundlage des § 13 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung für den gesamten Zuständigkeitsbereich die Aufstallung anzuordnen. Zoologischennotwendige Ausnahmen von der Aufstallungsanordnung sind die Absätze 3 und 4 des § 13 der Geflügelpest-Verordnung anzuwenden. Abweichend von § 13 Absatz 4 Satz 2 der Geflügelpest-Verordnung ist auf der
Eilverordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet
Infektion mit dem aviären Influenza Virus ausschließen zu lassen. Hinweise zur klassischen Geflügelpest, zur Risikobewertung und zur aktuellen Seuchenlage erhalten Sie auf den Seiten deszum Schutz gegen die Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet
Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Dahme-Spreewald
bei verendet gefundenen Wildvögeln und bisher in zwei Nutztierbeständen der hochpathogene Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Nach der aktuellen Risikoeinschätzung besteht einWildvögel und Nutzgeflügel. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat daher zum Schutz gegen die Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 15. November 2016 gilt. In nachfolgenden Gebieten
