Pres­se­mit­tei­lung

2016 / 0281 - 14.11.2016

Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Dahme-Spreewald

Seit dem 8. November sind in mehreren Bundesländern bei verendet gefundenen Wildvögeln und bisher in zwei Nutztierbeständen der hochpathogene Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Nach der aktuellen Risikoeinschätzung besteht ein hohes Eintragsrisiko insbesondere durch den direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögel und Nutzgeflügel.
 
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat daher zum Schutz gegen die Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 15. November 2016 gilt.
 
In nachfolgenden Gebieten darf Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden:

  • Gemeinde Bestensee:  Bestensee (mit Klein Besten, Groß Besten, Glunzbusch, Vordersiedlung und Hintersiedlung) und Pätz
  • Stadt Königs Wusterhausen: Königs Wusterhausen (mit Deutsch Wusterhausen und Neue Mühle), Diepensee, Kablow, Niederlehme (mit Ziegenhals), Senzig, Zeesen (mit Körbiskrug) und Zernsdorf (mit Kablow-Ziegelei)
  • Stadt Luckau: nur Egsdorf, Freesdorf und Görlsdorf (mit Frankendorf und Garrenchen)
  • Stadt Lübben (Spreewald): nur Radensdorf
  • Stadt Mittenwalde: nur Gallun, Motzen und Schenkendorf (mit Krummensee)
  • Stadt Wildau: nur das Stadtgebiet östlich der S-Bahn und
  • Amt Lieberose / Oberspreewald: nur Alt Zauche - Wußwerk (mit Burglehn), Stadt Lieberose (mit Behlow, Blasdorf, Hollbrunn und Münchhofe) und Briesensee aus der Gemeinde Neu Zauche.

Übersichtskarte mit der Darstellung der betroffenen RestriktionsgebieteÜbersichtskarte mit der Darstellung der betroffenen Restriktionsgebiete

Bisher rund 740 Tierhalter mit ca. 2,4 Millionen Tieren von der Aufstallpflicht betroffen

Die Restriktionsgebiete (Aufstallpflichtgebiete) im Landkreis Dahme-Spreewald basieren auf folgender Grundlage:

Für drei Gebiete wurde die Aufstallpflicht aufgrund der hohen Geflügeldichte (Nutztierbestände) verfügt.

Dazu gehören:

  • das Gebiet um Alt Zauche mit 110 Geflügelhaltungen und 56.234 Stück Geflügel,
  • das Gebiet Lieberose mit 98 Tierhaltern und 48.953 Stück Geflügel,
  • und der Nordbereich mit Bestensee, KW und Wildau mit 461 Tierhaltungen und sagenhaften 2.335.438 Stück Geflügel.

Die anderen beiden Zonen wurden aufgrund des hohen Wildvogeleintrags in Egsdorf und Freesdorf (Kranichturm) verfügt.
Egsdorf: 17 Tierhalter mit 182 Tieren, Freesdorf: 53 Tierhalter mit 1.423 Tieren.

Insgesamt sind somit von der Aufstallungsverpflichtung 739 Tierhalter mit 2.442.230 Stück Geflügel betroffen. Dahme-Spreewald ist in Brandenburg der Landkreis mit dem größten Geflügelbestand. Von den ca. 11 Millionen Tieren in Brandenburg gibt es allein ca. 2,7 Millionen Tiere im Landkreis Dahme-Spreewald.


Der Geflügelpest- oder auch Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt.
 
Die Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland ist auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts einsehbar. Folgende Empfehlungen werden gegeben:

  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben
  • Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen
  • Aufstallung von Zoovögeln soweit möglich, Zugangsbeschränkungen zu Vogelhäusern/Vogelschauen
  • Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
  • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
  • Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben
  • Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring, insbesondere über Kotproben aus der Umwelt)
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
  • Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich.

Tierseuchenallgemeinverfügung

Merkblätter des Friedrich-Loeffler-Instituts

Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

Menschen sollten den Kontakt mit wildlebenden Vögeln meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere und in den ausgewiesenen Risikogebieten. Wer tote Vögel findet, sollte sich an das zuständige Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Außerdem sollten Spaziergänger tote Vögel nicht berühren. Hunde sollten in betroffenen Gebieten, etwa in Wassernähe, an der Leine geführt werden.

Beim Umgang mit Lebensmitteln sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden.
  • Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen.
  • Verpackungsmaterialien, Auftauwasser und ähnliches sofort entsorgen.
  • Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.
  • Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Dabei muss eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad erreicht werden.
  • Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je nach Größe für mindestens 6 Minuten.

Weitere Fragen und Antworten