Die Suche nach "Geflügelpest" ergab 83 Ergebnisse.
Ergebnisse 31 bis 40 von 83
Aufstallungsanordnung für Geflügel aufgehoben
Dahme-Spreewald vom 26. November 2014 zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Aufstallungspflicht für Geflügel inGeflügelpest - Aufstallungspflicht gilt weiterhin
geschützt werden sollen. Nach wie vor besteht für die Geflügelbestände die Gefahr, sich mit der Geflügelpest anzustecken. Auch aktuelle Befunde außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigen, dass dieein hohes Risiko, dass besonders in den in der Verfügung genannten Gebieten der Erreger der Geflügelpest auf im Freiland gehaltenes Geflügel übertragen wird. Eine Aufhebung oder Lockerung der
„Der Bezug zur Praxis ist das Wichtigste.“
Arbeitstag ist er voll gefordert. Vorgestern noch musste Dr. Müller vorsorglich zum Schutz vor Geflügelpest die Aufstallung in Teilen des Landkreises verfügen. Heute wird er im Kreise von Kollegen,der die Proben zeitnah in das zuständige Labor nach Frankfurt/ Oder bringe. Als 2009 die Geflügelpest H5N1 grassierte, musste ein Sperrbezirk in Pitschen Pickel eingerichtet werden. Bei der
Schutz vor Geflügelpest
Roman","serif";} Landrat erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest Der Landrat erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Dahme-Spreewald. Darin werden die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten undGeflügelpest in Brandenburg -Geflügelhalter tragen Verantwortung
allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden öffentlich bekannt gemancht. Nähere Informationen zum Thema Geflügelpest erhalten Sie durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in 15907 Lübben, Hauptstraße 51 (Tel.-Nr. 03546 / 201619) und aus dem „Merkblatt – Geflügelpest“ vom 18. Oktober 2007 dass Sie über Ihre Stadt bzw. Amtsgemeinde erhalten können. Geflügelpest inVerlängerung der Stallpflicht
teilt mit, dass die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15. Februar 2006 bis zum 15. Mai 2006 verlängert wird. Verlängerung der StallpflichtTierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
einer Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5N1 - in Hausgeflügelbestände Maßnahmen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet vom(BGBl. I S. 1260), • §§ 3 bis 8 und 10 der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln (Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung) vom 19.02.2006 (eBAnz AT 8 2006
Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest
Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet des Landkreises Dahme-Spreewald vom 11.04.2006 AllgemeinePaserin und Uckro der Stadt Luckau Das Sperrgebiet ist durch Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest - Sperrbezirk„ gekennzeichnet. - Das Beobachtungsgebiet umfasst die Orte / Ortsteile/
Erster Vogelgrippe-Fall im LDS
und Bürgerinnen, Ruhe zu bewahren. Eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht nicht. Im Rahmen des Geflügelpest-Monitoring erfolgen weitere Untersuchungen von verendeten Wassergeflügel und Greifvögeln. Dazu istVerhalten beim Fund von toten Tieren
Landwirtschaft (Veterinäramt) Aufgrund der anhaltenden vielfältigen Informationen zur Wildvogel - Geflügelpest im Land Brandenburg und der damit verbundenen Meldung von tot aufgefundenen Vögeln weisen wir SieHandlungsweise in unserem Landkreis hin: 1. Von der amtlichen Feststellung der Wildvogel - Geflügelpest vom Typ H5N1 sind als Erregerreservoir Schwäne, Wassergeflügel und Greifvögel betroffen!
