Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest
Merkblatt
zu Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest
im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet des Landkreises Dahme-Spreewald
vom 11.04.2006
Allgemeine Pflicht des Geflügelhalters
► Meldepflicht
Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Laufvögeln, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Tauben oder Wachteln ist verpflichtet, seinen Bestand unverzüglich (bis einschließlich 13.04.2006) beim zuständigen Veterinäramt (Kontakt siehe unten) anzuzeigen.
► Registerführung
Geflügelhalter haben alle Zu- und Abgänge von Geflügel, Name und Anschrift des Transportunternehmers, des Erwerbers bzw. des bisherigen Besitzers, Datum des Zu- und Abgangs sowie die Art des Geflügels einzutragen.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Der Sperrbezirk umfasst die Orte / Ortsteile / Gemeindeteile:
Ortsteile Falkenberg und Pitschen-Pickel und Ortsteile Kümmritz, Paserin und Uckro der Stadt Luckau
Das Sperrgebiet ist durch Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest - Sperrbezirk„ gekennzeichnet.
- Das Beobachtungsgebiet umfasst die Orte / Ortsteile/ Gemeindeteile:
Ortsteile Gehren, Goßmar, Langengrassau, Riedebeck, Waltersdorf und Wüstermarke, sowie den Gemeindeteil Neusorgefeld der Gemeinde Heideblick;
Stadt Luckau einschließlich den Ortsteilen Gießmannsdorf, Karche-Zaacko, Kreblitz, Rüdingsdorf, Wierigsdorf, Zieckau und Zöllmersdorf;
Gemeinde Drahnsdorf;
Ortsteil Zützen und Gemeindeteile Landwehr und Sagritz der Stadt Golßen;
Ortsteil Jetsch und Gemeindeteil Zauche der Gemeinde Kasel-Golzig;
Ortsteil Sellendorf der Gemeinde Steinreich
Das Beobachtungsgebiet ist durch Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest - Beobachtungsgebiet„ gekennzeichnet.
In diesen Gebieten gilt u.a.:
- Verbringungsverbot von Geflügel aus dem Sperrbezirk bis einschließlich 02.05.2006 und aus dem
Beobachtungsgebiet bis einschließlich 26.04.2006.
- Im Sperrbezirk gilt Leinenzwang für Hunde und das Verbot des freien Umherlaufens von Katzen.
- Verbot von Ausstellungen, Messen, Märkten oder anderen Zusammenführungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.
Besondere Schutzmaßnahmen des Geflügelhalters
- Ab 11.04.2006 müssen alle Bestände von Hausgeflügel und Laufvögeln in geschlossenen Ställen gehalten werden.
- Die Haltung von Geflügel in geschützten Ausläufen oder Volieren ist verboten!
- Bestand bitte sorgfältig beobachten!
- Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen bis 25.000 €.
- Wechseln des Schuhwerkes vor Betreten des Stalles / Einrichtung einer Schuhdesinfektionsmöglichkeit.
- Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf das unbedingt Notwendige.
- Konsequente Schadnagerbekämpfung
- Konsequente Futterhygiene zur Vermeidung des Anlockens von Wildvögeln, Futterreste entfernen
- Hygienemaßnahmen nach Kontakt mit Geflügel (Händewaschen …).
Anzeichen für Vogelgrippe
- stumpfes, gesträubtes Federkleid
- hohes Fieber sowie Verweigerung von Futter und Wasser
- Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel
- wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
- zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung)
- blaurote Verfärbung von Kopfanhängen und Füßen durch Blutstau
- Legeleistung nimmt rapide ab
- erhöhte Tierverluste
Stellen Sie derartige Symptome fest, informieren Sie sofort das Veterinäramt oder Ihren Hoftierarzt!
Kontakt zur Kreisveterinärbehörde:
Landkreis Dahme-Spreewald, Hauptstraße 51, 15907 Lübben
Tel. 03546/ 20 16 19 oder 20 16 18; Fax: 03546 / 20 16 63