Erster Vogelgrippe-Fall im LDS
Erster Vogelgrippe-Fall im LDS
Notwendige Schutzmaßnahmen sind eingeleitet
Am 11.04.2006 erfolgte vom Friedrich-Löffler-Institut Riems folgende Mitteilung: Bei einer in Pitschen-Pickel 41, 15926 Heideblick tot aufgefundenen Wildgans wurde der Erreger der Aviären Influenza Subtyp H5 N1 nachgewiesen.
Die notwendigen Maßnahmen sind im Landkreis Dahme-Spreewald bereits angelaufen.
Die Fundstelle wurde abgesichert und die Umgebung nach weiteren Totfunden mit negativem Ergebnis abgesucht.
Es werden ein 3-km-Sperrbezirk und ein 10-km-Beobachtungsgebiet um die Fundstelle errichtet. Die Ortszufahrten sind mit Schildern gekennzeichnet.
Der Amtstierarzt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die an alle Bürger im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet gerichtet ist und notwendige Verhaltensregeln enthält. Ziel ist der Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Viruseinschleppung durch Wildvögel. Dies ist u. a. durch die konsequente Einhaltung der Stallpflicht bis 11. Mai 2006 im Beobachtungsgebiet zu sichern.
Der Amtstierarzt bittet alle Bürger und Bürgerinnen, Ruhe zu bewahren. Eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht nicht.
Im Rahmen des Geflügelpest-Monitoring erfolgen weitere Untersuchungen von verendeten Wassergeflügel und Greifvögeln. Dazu ist auch weiterhin die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger erwünscht.
Die Meldung von Totfunden bei Wildvögeln hat zuerst an das zuständige Ordnungsamt der Stadt bzw. Amtsgemeinde zu erfolgen. Ist das Amt nicht erreichbar kann die Meldung auch an die Leitstelle des Landkreises gegeben werden (Tel.-Nr. 03546 – 27370 oder 112 – nur in dringenden Fällen!)
Die Organisation des Einsammeln und des Transportes zur Untersuchungseinrichtung wird über das Veterinäramt des Kreises gewährleistet.
Alle Tierhalter, die ihr Hausgeflügel noch nicht beim zuständigen Veterinäramt gemeldet haben, werden letztmalig aufgefordert bis zum 13. April 2006 dieser Meldepflicht nachzukommen (03546 / 201618 oder 201619). Danach werden den Tierhaltern erhebliche Geldbußen auferlegt. Die Meldung der Geflügelbestände an das Veterinäramt entbindet nicht von der Pflicht, diese auch an die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg zu melden (Tel.-Nr. 0355 / 584150).
Für alle notwendigen Schutzmaßnahmen ist der Tierhalter verantwortlich.