Geflügelpest in Brandenburg -Geflügelhalter tragen Verantwortung
Information des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des LDS
Dr. Clemens Müller, Amtstierarzt im Landkreis Dahme-Spreewald, wertet das Auftreten des H5 N1 – Virus in Kleinbeständen in 3 Landkreisen des Landes Brandenburg als ernste Bedrohung der Hausgeflügelbestände. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Maßnahmen in der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 7. November 2007 strikt einzuhalten sind.
Jeder Geflügelhalter muss deshalb durch folgende Maßnahmen den Eintrag bzw. die Verbreitung der Tierseuche durch verantwortungsvolles Handeln verhindern:
1. Verfütterungsverbot von Geflügelabfällen aus dem Haushalt.
2. Fütterung des Geflügels nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
3. Fütterung und Betreuung nur durch den Geflügelhalter.
4. Wechsel des Schuhwerkes (Stiefel) nach Arbeiten im Stall.
5. Einhaltung der persönlichen Hygiene (Hände waschen).
6. Kontakt mit anderen Haustieren (Katzen) vermeiden.
7. Das Auftreten von Krankheitserscheinungen bzw. Todesfällen ist sofort dem Hoftierarzt bzw. Amtstierarzt zu melden.
8. Verbot zu Kontaktbetrieben aus gesperrten Regionen (Hinweise in Presse und Rundfunk beachten).
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden öffentlich bekannt gemancht.
Nähere Informationen zum Thema Geflügelpest erhalten Sie durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in 15907 Lübben, Hauptstraße 51 (Tel.-Nr. 03546 / 201619) und aus dem „Merkblatt – Geflügelpest“ vom 18. Oktober 2007 dass Sie über Ihre Stadt bzw. Amtsgemeinde erhalten können.