Das Amt für Migration und Integration mit dem Sachgebiet Integration ist verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung der Migrationssozialarbeit im Landkreis Dahme-Spreewald gemäß des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) des Landes Brandenburg.
Dies beinhaltet die Hilfe bei leistungsrechtlichen Fragestellungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie den Sozialgesetzbüchern (SGB) XII und II. Sie bieten Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unter anderem bei Gewaltbetroffenheit, zum Thema Kinderschutz, bei Familien- und Erziehungsfragen oder bei schulpsychologischen Anliegen an. Darüber hinaus unterstützen die Migrationssozialarbeitenden bei der Organisation, Mitgestaltung und Einhaltung der wohnformspezifischen Lebensbedingungen sowie einer selbstbestimmten Lebensführung.
Weiterführend agieren die Migrationssozialarbeitenden in einem weiten Netzwerk von Schulen, Kitas, Ärzten, Behörden, Vereinen und anderen Einrichtungen.
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Checkliste - Antrag Umverteilung in eine andere Gemeinschaftsunterkunft
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Wohnsitzauflage, Umverteilung, Zuzug
Asylantragstellende oder Geduldete unterliegen einer Wohnsitzauflage. Diese Wohnsitzauflage ist mit der Zuweisungsentscheidung verbunden.
Umverteilung während des Asylverfahrens
Ein Antrag auf Umverteilung in eine andere Gemeinschaftsunterkunft oder einen Wohnverbund innerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald ist beim Sachgebiet Integration im Bereich der Migrationssozialarbeit zu stellen (msa@dahme-spreewald.de).
Umverteilung oder Zuzug in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland
Ein Antrag auf Umverteilung oder Zuzug in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland ist beim Sachgebiet Migration zu stellen (ami-migration@dahme-spreewald.de).
Wohnsitznahme außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft (eigene Wohnung)
Ein Antrag auf Wohnsitznahme außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft ist beim Sachgebiet Migration zu stellen (ami-migration@dahme-spreewald.de).
Hinweis:
Die Vorlage der für die Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise ist zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrags. Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen in jedem Fall zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Werden die angeforderten Unterlagen oder Nachweise nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung oder nur unvollständig eingereicht, wird davon ausgegangen, dass kein Interesse mehr an der weiteren Bearbeitung des Antrags besteht. In diesem Fall wird das Verfahren eingestellt und der Vorgang geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass auch nach Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Umverteilung oder die Wohnsitznahme in einer bestimmten Unterkunft besteht. Jede Entscheidung erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen.
