
Der Landkreis Dahme-Spreewald engagiert sich in den Bereichen Kinderschutz und Frühen Hilfen.
Kinderschutz
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert und orientiert sich umfassend an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.
Er umfasst alle Kinderrechte, Frühe Hilfen, Prävention und Intervention.
Kindeswohl und Kinderschutz – Begriffliche Einordnung und rechtliche Grundlagen
Der Begriff des Kindeswohls ist ähnlich umfassend wie der des Kinderschutzes zu verstehen. Er bezieht sich auf alle Aspekte, die das Wohlergehen eines Kindes und Jugendlichen während seiner Entwicklung betreffen. Nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention umfasst das insbesondere den Schutz und die Fürsorge durch die Eltern, wobei stets die individuelle Lebenssituation des Kindes berücksichtigt werden muss.
Die Förderung des Kindeswohls ist in erster Linie:
- eine Pflicht und ein natürliches Recht der Eltern, wird aber zugleich
- überwacht durch die staatliche Gemeinschaft.
Dieser Ansatz wird rechtlich unter anderem im Grundgesetz, Artikel 4, im Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG), sowie im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) verankert. Das BKiSchG verfolgt das Ziel, sowohl die Rechte und Unterstützungsangebote für Eltern zu stärken, als auch die staatliche Schutzverantwortung zu betonen.
In Artikel 1 BKiSchG wird der staatliche Auftrag besonders hervorgehoben: Die staatliche Gemeinschaft wacht über die elterliche Ausübung von Pflege und Erziehung und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung, wie es auch in § 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt ist.
Die Kinderschutzkoordination übernimmt die fachliche Zusammenfassung sowie die Entwicklung von Strukturen und Verfahren im Kinderschutz.
Weitere Tätigkeiten sind:
- Beschaffung und Aufbereitung von Fachwissen zu Kinderschutzthemen
- Vorträge zu Kinderschutzthemen in Einrichtungen
- Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
- Vermittlung und fachliche Koordination in den Netzwerken
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) übernimmt präventive und intervenierende Aufgaben. Zu den intervenierenden Aufgaben gehört die Entgegennahme der Meldungen zu möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdungen, wobei die gewichtigen Anhaltspunkte auf eine mögliche Gefährdung hin überprüft werden.
Der Arbeitskreis Kinderschutz/Frühe Hilfen vereint engagierte Vertreter der meisten relevanten gesellschaftlichen Institutionen in dem Anliegen, kindgerechte Bedingungen für Familien mit Kindern im Landkreis zu schaffen.
Auf der Grundlage des BKiSchG wurden 2012 neue Netzwerke und Hilfsangebote insbesondere für Familien mit Kindern von vor der Geburt bis zum dritten Lebensjahr geschaffen. Die gesamte Arbeit zum Kinderschutz und zu den Frühen Hilfen wird im Kinderschutzkonzept wiedergegeben, welches samt Anhängen auf dieser Seite zu finden ist.
Frühe Hilfen
Den Frühen Hilfen im Landkreis widmet das Konzept ein eigenes Kapitel. Außerdem besteht ein umfangreicher
Wegweiser, der sämtliche Angebote der „Frühen Hilfen“ im Landkreises enthält.
Zentrales Steuerungsorgan der Frühen Hilfen ist der Arbeitskreis Frühe Hilfen. In ihm treffen sich alle zwei Monate Mitarbeitende der Angebote der Frühen Hilfen. Ziel des Arbeitskreises ist es, die bisherigen Strukturen im Bereich der Frühen Hilfen zu reflektieren und Handlungsfelder herauszuarbeiten, hinsichtlich derer die Mitglieder aus der Praxis heraus Verbesserungsbedarf sehen. Es werden Arbeitsschwerpunkte gesetzt und mögliche Lösungsvorschläge sowie Projektideen entwickelt.
News | |
Neues aus dem Bereich Kinderschutz: Kooperationsverträge zur Sicherstellung des Kinderschutzes zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und der Polizei sowie dem Landkreis Dahme-Spreewald und den Kindertagespflegestellen werden geschlossen.
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04.06.2025 |