Öffentliche Bekanntmachung
- Amtsblatt Nr. 11 - 2025 Stand:28.05.2025
FAQ zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) im Landkreis Dahme-Spreewald
Stand: 28. Mai 2025
Zuständiges Amt: Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine bakterielle Bienenseuche, die ausschließlich Bienenlarven betrifft. Sie wird durch das Bakterium Paenibacillus larvae verursacht und ist für den Menschen ungefährlich.
Ist die Krankheit auf Menschen übertragbar?
Nein. Die Amerikanische Faulbrut ist nicht gesundheitsschädlich für Menschen. Honig kann weiterhin unbedenklich konsumiert werden.
Was passiert aktuell im Landkreis Dahme-Spreewald?
Ein AFB-Fall wurde in Schulzendorf festgestellt. Der Landkreis hat einen Sperrbezirk im Radius von 1 km um den betroffenen Bienenstand eingerichtet. Innerhalb dieses Gebiets werden alle Bienenvölker untersucht.
Wie wird die Krankheit bekämpft?
Betroffene Völker werden unter behördlicher Aufsicht saniert oder – wenn notwendig – getötet und fachgerecht entsorgt. Alle Imkerinnen im Sperrbezirk werden informiert und einbezogen.
Was muss ich tun, wenn ich Bienen im Sperrbezirk halte?
Sie sind verpflichtet, Ihre Bienenhaltung dem Veterinäramt zu melden. Ihre Völker werden in den nächsten Tagen untersucht. Bitte ermöglichen Sie den Zugang und halten Sie Ihren Bienenstand bereit.
Darf ich meine Bienen oder Bienenprodukte bewegen oder verkaufen?
Nein. Innerhalb des Sperrbezirks gilt ein Verbringungsverbot für Bienen, Waben, Honigwaben, Wachs und andere imkerliche Gerätschaften.
Wie erkenne ich die Amerikanische Faulbrut an meinen Völkern?
Typisch sind beim hier festgestellten Genotyp ERICII eingefallene und löchrige Brutdeckel. Bei Verdacht wenden Sie sich sofort an das Veterinäramt.
Was passiert, wenn mein Volk betroffen ist?
Das Veterinäramt entscheidet über das weitere Vorgehen – entweder Sanierung durch Kunstschwarmbildung oder Tötung des Volkes. Dies ist gesetzlich geregelt.
Erhalte ich eine Entschädigung bei der Tötung meines Volkes?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Entschädigung beantragt werden. Details dazu erhalten Sie beim Veterinäramt.
Darf ich den Sperrbezirk betreten?
Ja, es gibt keine Betretungsverbote.
Ist Honig aus dem betroffenen Gebiet noch genießbar?
Ja. Der Verzehr von Honig ist unbedenklich. Die Krankheit betrifft nur die Bienenbrut, nicht den Honig selbst.
Wie lange bleibt der Sperrbezirk bestehen?
Der Sperrbezirk bleibt bestehen, bis die Sanierungen abgeschlossen sind und die Untersuchungen abgeschlossen sind keinen Erreger mehr nachweisen. Das kann mehrere Wochen dauern.