Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie Jagdscheinverlängerungen - und Fischereiabgabeverlängerungen vornehmlich auf dem Postweg zu beantragen. Für die Jagdstatistik soll das Online-Verfahren genutzt werden.
Anträge z. B. für Jagd- und Fischereischeine sollen mit allen notwendigen Unterlagen auf dem Postweg an die UJFB gesendet oder in den Briefkasten Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald) eingeworfen werden. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf folgender Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info.
Jagdscheine/Fischereischeine/Fischereiabgabehefte und Bescheide werden mit entsprechendem
Gebührenbescheid per Post an Sie zurückgesendet.
Gern können Sie aber auch einen persönlichen Termin in der Behörde unter den bekannten Kontaktdaten (per Telefon oder E-Mail) im Voraus vereinbaren. Bitte melden Sie sich am Termintag beim Empfang an. Weiterhin können Sie auch die allgemeinen Sprechtage (Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nutzen. Bei Fragen zu allen weiteren Anliegen sind die Mitarbeiter der UJFB unter den Ihnen bekannten Telefonnummern erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei personellen Engpässen nicht jedes Telefonat sofort annehmen können. Wir rufen Sie zurück, sofern Ihre Telefonnummer nicht unterdrückt wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der unteren Jagd- und Fischereibehörde
Hinweise an die Jägerschaft zur Geflügelpest
Die Kreisverwaltung bittet die Jägerschaft, auch auf Empfehlung des Landes Brandenburg, im Rahmen der Hege und Verantwortung für unsere Wildtierbestände um Mitwirkung.
Die weitere Ausbreitung der Geflügelpest soll bestmöglich eingedämmt werden und keinesfalls durch bestimmte jagdliche Handlungen oder den falschen Umgang mit infizierten Tieren verschlimmert werden.
Bitte fassen Sie verendet aufgefundene oder kranke Vögel nicht ohne Schutzbekleidung bzw. Desinfektionsmöglichkeiten an. Melden Sie den Fund unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden des Landkreises und verfahren Sie entsprechend der allgemeinen Hinweise des Veterinäramtes, Jagdausübungsberechtigte, die gleichzeitig Tierhalter von Hausgeflügel sind, verweisen wir auf die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Anordnungen der TSAV Nr. 02/2025. Diese Informationen entnehmen Sie bitte den aufgeführten Links.
Die Beunruhigung von Wildvogelbeständen durch Ausübung der Jagd kann zu erhöhten Flugbewegungen führen, die die Immunabwehr bei Wildvögeln schwächen, zu einer erhöhten Anfälligkeit führen können und die Verbreitung des Vogelgrippevirus begünstigen. Bisher nicht betroffene Rast- und Überwinterungsbestände, aber auch Vögel in privater und landwirtschaftlicher Haltung können so infiziert werden. Auch durch den Transport gefundener oder erlegter infizierter Vögel kann eine Verbreitung der Infektion erfolgen.
Bitte beachten Sie bis auf Weiteres die folgenden Empfehlungen, um die Beunruhigung des Federwildes möglichst gering zu halten.
- Größere Vogelansammlungen und Rastgebiete meiden
- Verzicht auf die Bejagung jeglichen Federwildes
- Hunde grundsätzlich an der Leine führen, um Störungen und den Kontakt mit verendeten Federwild zu vermeiden
Für Fragen stehen Ihnen die zuständigen Behörden gern zu Verfügung.
Bei der in diesem Jahr notwendigen Jagdscheinverlängerung muss der persönlich unterzeichnete Antrag dafür bis spätestens zum 31.03. beim Landkreis Dahme-Spreewald eingegangen sein! Eine spätere Beantragung führt zur Pachtunfähigkeit und hat Auswirkungen auf den Fortbestand des Pachtverhältnisses.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der unteren Jagd- und Fischereibehörde
In der unteren Jagdbehörde liegen die Schwerpunkte der Arbeit in der Erteilung von Jagdscheinen, der Bestätigung und Kontrolle der Abschusspläne und der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften. Auch die Überwachung des Wildhandels, die Erteilung jagdrechtlicher Ausnahmegenehmigungen und die Abrundung von Jagdbezirken gehören zu den Aufgaben der unteren Jagdbehörde, die Sie in allen Fragen zum Jagdgesetz gern berät.
Die Durchführung der Jägerprüfungen wurde vor geraumer Zeit an den Landesjagdverband Brandenburg übertragen (www.ljv-brandenburg.de). Die Internetpräsenz der oberste Jagdbehörde finden Sie unter www.mluk.brandenburg.de.
Die Gebühren in der unteren Jagdbehörde ergeben sich aus der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw).
Verwaltungsgebühren (Anlage 2 lfd. Nr. 6)
Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur Jagd finden Sie unter:
- Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
- Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV)
- Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
- Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung - JPO)
- Verordnung über die Falknerprüfung (Falknerprüfungsordnung - FPO)
- Verordnung über die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdgebrauchshunden in Brandenburg (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung - JagdHBV)
- Verordnung zur Überwachung und Kontrolle des Wildhandels (Wildhandelsüberwachungsverordnung - WildÜV)
- Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg (PO-Jagdaufseher)
- Verordnung über die Erhebung jagdstatistischer Daten
Ab sofort gibt es im Landkreis Dahme Spreewald die Möglichkeit, die Jagdstatistik auch digital zu führen. Sie können damit nun tagaktuell und kostenfrei Ihre Jagdstatistik und Streckenlisten über das Internet führen.
Somit entfällt das mühsame Ausfüllen und Versand von Papierformularen und gleichzeitig können Sie jederzeit Ihre aktuellen Streckenlisten problemlos ausdrucken.
Zugleich sind sowohl Sie als auch die Behörde immer auf dem neusten Stand und die Kommunikation mit der Behörde wird auch erheblich vereinfacht.
So gehen Sie vor:
1. Melden Sie der unteren Jagdbehörde den/die "Onlineverantwortliche/n" für den oder die o. g. Jagdbezirk/e an die E-Mail-Adresse: ordnungsamt@dahme-spreewald.de. Sie erhalten danach in Kürze von der unteren Jagdbehörde ein individuelles Passwort, mit dem Sie sich auf dem folgenden Link anmelden können:
https://jagdstatistik-online.brandenburg.de/
2. Sie können sich sofort nach dem Erhalt des Passwortes anmelden und die Strecke erfassen, auch rückwirkend für das aktuelle Jagdjahr (ab 1. April 2020). Ihnen steht es dabei frei, ob Sie die Daten regelmäßig oder zum Jagdjahresende eingeben.
Die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg hat zusätzlich eine mobile Anwendung zur digitalen Erfassung der Jagdstrecken bereitgestellt – die Jagdonline-App.
Sie ist im Google Play Store und im Apple App Store verfügbar und kann mit den bekannten Zugangsdaten des Onlineportals genutzt werden.
Eine kurze Anleitung zur Nutzung finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
