Untere Jagd­be­hörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie Jagdscheinverlängerungen - und Fischereiabgabeverlängerungen vornehmlich auf dem Postweg zu beantragen. Für die Jagdstatistik, Streckenliste und Abschussplanung sollen die nun pflichtigen Online-Verfahren genutzt werden.

Anträge z. B. für Jagd- und Fischereischeine sollen mit allen notwendigen Unterlagen auf dem Postweg an die UJFB gesendet oder in den Briefkasten Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald) eingeworfen werden. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf folgender Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spree­wald.info.

Für die reguläre Jagdscheinverlängerung zum 1. April 2026 ist es ausreichend, wenn Sie Ihre Antragsunterlagen (vollständig, unterzeichnet mit Jagdscheinheft, Versicherungsnachweis, event. Passbild) ab Februar 2026 bei der unteren Jagdbehörde LDS vorlegen.
 

Jagdscheine/Fischereischeine/Fischereiabgabehefte und Bescheide werden mit entsprechendem
Gebührenbescheid per Post an Sie zurückgesendet.

Gern können Sie aber auch einen persönlichen Termin in der Behörde unter den bekannten Kontaktdaten (per Telefon oder E-Mail) im Voraus vereinbaren. Bitte melden Sie sich am Termintag beim Empfang an. Weiterhin können Sie auch die allgemeinen Sprechtage (Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nutzen. Bei Fragen zu allen weiteren Anliegen sind die Mitarbeiter der UJFB unter den Ihnen bekannten Telefonnummern erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei personellen Engpässen nicht jedes Telefonat sofort annehmen können. Wir rufen Sie zurück, sofern Ihre Telefonnummer nicht unterdrückt wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der unteren Jagd- und Fischereibehörde

 

Bei der in diesem Jahr notwendigen Jagdscheinverlängerung muss der persönlich unterzeichnete Antrag dafür bis spätestens zum 31.03. beim Landkreis Dahme-Spreewald eingegangen sein! Eine spätere Beantragung führt zur Pachtunfähigkeit und hat Auswirkungen auf den Fortbestand des Pachtverhältnisses.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der unteren Jagd- und Fischereibehörde

In der unteren Jagdbehörde liegen die Schwerpunkte der Arbeit in der Erteilung von Jagdscheinen, der Bestätigung und Kontrolle der Abschusspläne und der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften. Auch die Überwachung des Wildhandels, die Erteilung jagdrechtlicher Ausnahmegenehmigungen und die Abrundung von Jagdbezirken gehören zu den Aufgaben der unteren Jagdbehörde, die Sie in allen Fragen zum Jagdgesetz gern berät.

Die Durchführung der Jägerprüfungen wurde vor geraumer Zeit an den Landesjagdverband Brandenburg übertragen (www.ljv-bran­den­burg.de). Die Internetpräsenz der oberste Jagdbehörde finden Sie unter www.mluk.bran­den­burg.de.

Die Gebühren in der unteren Jagdbehörde ergeben sich aus der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw).
Verwal­tungs­ge­bühren (Anlage 2 lfd. Nr. 6)

Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur Jagd finden Sie unter:

Ab sofort gibt es in Brandenburg die Pflicht, die Jagdstatistik, die Streckenlisten und die Abschussplanung digital über das Internet zu führen/zu erstellen.

Es entfällt das mühsame Ausfüllen und der Versand von Papierformularen. Sie können die Statistik und Streckenlisten tagaktuell und kostenfrei führen.

So gehen Sie vor:

1. Melden Sie der unteren Jagdbehörde den/die "Onlineverantwortliche/n" für den oder die o. g. Jagdbezirk/e an die E-Mail-Adresse: ordnungsamt@dahme-spreewald.de. Sie erhalten danach in Kürze von der unteren Jagdbehörde ein individuelles Passwort, mit dem Sie sich auf dem folgenden Link anmelden können:

https://jagd­s­ta­tistik-online.bran­den­burg.de/

2. Sie können sich sofort nach dem Erhalt des Passwortes anmelden und die Strecke erfassen, auch rückwirkend für das aktuelle Jagdjahr (ab 1. April 2020). Ihnen steht es dabei frei, ob Sie die Daten regelmäßig oder zum Jagdjahresende eingeben.

Die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg hat zusätzlich eine mobile Anwendung zur digitalen Erfassung der Jagdstrecken bereitgestellt – die Jagd­on­line-App.
Sie ist im Google Play Store und im Apple App Store verfügbar und kann mit den bekannten Zugangsdaten des Onlineportals genutzt werden.
Eine kurze Anlei­tung zur Nutzung finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.