Geflü­gel­pest (Vogel­grippe)

Hinweise zum Umgang mit veren­detem Geflügel

Meldungen weiterhin erbeten

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin um die Meldung von verendeten Wildwasservögeln wie Gänse, Enten oder Schwäne, jedoch auch von Greifvögeln oder bei mehreren oder massenhaft aufgefundenen toten Wildvögeln.

Nutz­ge­flügel schützen