Hinweise zum Umgang mit verendetem Geflügel
Meldungen weiterhin erbeten
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin um die Meldung von verendeten Wildwasservögeln wie Gänse, Enten oder Schwäne, jedoch auch von Greifvögeln oder bei mehreren oder massenhaft aufgefundenen toten Wildvögeln.
