Maul- und Klau­en­seuche (MKS) in Bran­den­burg

Am 10. Januar 2025 wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Märkisch-Oderland in einem Bestand mit 11 Wasserbüffeln amtlich festgestellt. Damit handelt es sich um den ersten Ausbruch der MKS (engl: Foot and Mouth Disease, FMD) in Deutschland seit 1988. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone von 3 Kilometern und eine Überwachungszone von 10 Kilometern gebildet und weitere Tierseuchenmaßnahmen in Märkisch-Oderland, Berlin sowie in den Landkreisen Barnim und Oder-Spree angeordnet. Um das Ausmaß der Tierseuche genauer zu bestimmen, wurde das Verbot für die Durchführung von Tiertransporten in ganz Brandenburg und Berlin um 48 Stunden verlängert, das nun bis einschließlich Mittwoch gilt.

Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer. Betroffene Tierarten sind neben Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auch Zootiere wie beispielhaft Giraffen, Kamele oder Elefanten, aber auch zahlreiche Wildtierarten wie Wildschweine, Rotwild, Rehwild oder Muffelwild sind für das MKS-Virus empfänglich.

Obgleich die MKS keine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellt, steht sie aufgrund ihrer außerordentlichen wirtschaftlichen Bedeutung auf Platz eins der Liste A der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE, Organisation for Animal Health).

Der Landkreis Dahme-Spreewald ist bisher frei von der MKS. Alle Tierhalter für die Seuche empfänglicher Tierarten sind jedoch dringend angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren, ihre Tiere täglich akribisch zu beobachten und für MKS verdächtige Krankheitssymptome unverzüglich bei der Veterinärbehörde zu melden. Im Ernstfall sind zur Ermittlung der Infektionsquelle und des etwaigen Ausmaßes umfangreiche epidemiologische Untersuchungen durchzuführen, die auch eine mehrwöchige Zeitspanne vor der amtlichen Feststellung der MKS betreffen. Neben den Anzeichen für eine MKS-Infektion sind auch die Fragestellungen der behördlichen Ermittlungen in „Maul und Klau­en­seuche – Merk­blatt für Tier­halter“ aufgeführt.

Auch Jägerinnen und Jäger sollten verdächtige oder nicht gesund erlegte Tiere unverzüglich bei der Behörde melden. Wichtige Informationen sind in „Maul- und Klau­en­seuche – Merk­blatt für Jagd­aus­übungs­be­rech­tigte“ enthalten.

Aktuelle Auskünfte zur Maul- und Klauenseuche sowie Fragen und Antworten sind unter anderem auch auf der Website des Nationalen Referenzlabors für Tierseuchen (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) sowie den Seiten des für das Veterinärwesen zuständigen Fachministeriums (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, MLEUV) eingestellt.