Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0148 - 11.08.2026

Untersuchungspflicht aufgrund weiterer Fälle der Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut"

Nahaufnahme einer schwer beladenen Biene auf einer weißen Blüte auf einer sonnigen Wiese.
© Martin – stock.adobe.com

Nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen am 13. Juli 2026 in der Nähe von Mittenwalde wurden weitere Fälle amtlich bestätigt. In den beiden Sperrbezirken sind 7 Bienenstandorte mit 40 Völkern betroffen. Die Veterinärbehörde hat die Maßnahmen ausgeweitet und neben den Sperrbezirken ein Untersuchungsgebiet verfügt. Betroffen sind 109 bei der Behörde registrierten Bienenstandorte mit 410 Völkern. Alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen sind nun angehalten, bis zum 30. August von ihren Völkern sowie den gebildeten Ablegern Proben zu entnehmen und zur Untersuchung abzugeben. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat in der Folge Bekämpfungsmaßnahmen in der Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung erlassen, um die Ausbreitung der bei Imkern gefürchteten Tierseuche zu verhindern.

Carsten Brumme, Dezernent für Ordnung, Recht, Verbraucherschutz und Europaangelegenheiten: "Die Ausweitung der Maßnahmen für die Ermittlung der tatsächlichen Seuchenlage ist notwendig geworden, da es sich in einem Fall um ein besonders massives Geschehen mit zahlreichen vermutlich an der Faulbrut verendeten Völkern handelt. Zudem gibt es im Spätsommer verstärkt Räuberei bei den Bienenvölkern untereinander. Wir hoffen, auf diesem Weg schnell einen Überblick zu erhalten und Bekämpfungsmaßnahmen in die Wege leiten zu können. Gerade der Norden des Landkreises bietet ideale Bedingungen für die Imkerei und die Wanderung mit Bienen. Unser Ziel ist, jeden Seucheneintrag effizient zu bekämpfen, die Ausbreitung zu stoppen und die über mehrere Monate andauernden behördlichen Überwachungs- und Sperrmaßnahmen möglichst noch in diesem Jahr abschließen bzw. aufheben zu können. Der Gesunderhaltung der Biene als bedeutsames Nutztier und der uneingeschränkten Imkerei soll so Rechnung getragen werden."

Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in den oben genannten Sperrbereich (siehe Karte­n­auszug) zu bringen. Des Weiteren sind regelmäßige Brutkontrollen durchzuführen und klinische Auffälligkeiten an den Bienenvölkern umgehend an das Veterinäramt zu melden. Sofern dies der Fall ist, haben Imker an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften, vorzunehmen. Die Veterinärbehörde appelliert weiter an alle Imker, nur Völker oder Ableger mit vorheriger Laboruntersuchung und einem amtlichen Gesundheitsattest zu kaufen oder zu verkaufen.

Hintergrund „Amerikanische Faulbrut“ (AFB):
Die AFB ist für den Menschen ungefährlich − auch der Honig oder andere Bienenprodukte können dabei bedenkenlos verzehrt werden. Bei der AFB handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich die Larven von Bienenvölkern und damit die Bienenbrut befällt. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber über ihr Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, wobei die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch im Bienenvolk verteilt werden. Räuberei unterstützt die Weiterverbreitung von Volk zu Volk und in andere Bienenstände.

Kontakt:

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Dahme-Spreewald

E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de | Tel.: 03546 20-1613 o. 03375 26-2121| Fax: 03546 20-1663