Geflügelpestverdacht bei Wildvögeln in Dahme-Spreewald
Am Tonsee in der Stadt Mittenwalde sind in den vergangenen zwei Wochen vermehrt tote Schwäne und andere Wildvogelarten geborgen worden. Bei mehreren Tieren wurden durch das Landeslabor Influenzaviren nachgewiesen. Es besteht der konkrete Verdacht einer Infektion mit der Geflügelpest. Der Nachweis des Erregertyps beim nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.
Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald verfügt nach einer Risikobewertung in einer Tierseuchenallgemeinverfügung (Amtsblatt 02-2026 vom 6.2.2026) ein Gebiet mit Aufstallungspflicht für alle Geflügelarten. Betroffen sind die Gemeinde Bestensee und die Städte Mittenwalde, Königs Wusterhausen und Wildau. In diesem Gebiet sind derzeit 530 Geflügelhalter registriert. Dazu kommt ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel im gesamten Landkreis. Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt zunächst für 30 Tage.
Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung, weiterhin wachsam zu sein, verendet aufgefundene Wildvögel unverzüglich zu melden und wenn möglich auch bei der Bergung mit Eigenschutzmaßnahmen zu unterstützen, da die Tierkadaver Infektionsquellen für andere Vögel und Säugetiere sind. Hunde und Katzen sollten nicht mit toten oder auffälligen Wildvögeln in Berührung kommen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit Hinweisen zum Umgang mit verendetem Geflügel eingestellt. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht.
Alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter sind angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und wenn nötig zu optimieren. Zur wildvogelsicheren Aufstallung gehören auch die Ausläufe, die für den Eintrag von Kot durch Wildvögel undurchlässig sind. Weiter sollen Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk (z. B. Clogs) oder aber Überziehschuhe (z. B. Regenfüßlinge) angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen kann das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden.
Kontakt
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Hauptstraße 51, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 20-1613; E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
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