Pres­se­mit­tei­lung

2011 / 0159 - 02.05.2011

Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung. Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind die Fahrwege durch die neue Allgemeinverfügung vom 01.04.2011 bestimmt. Diese gilt längstens bis zum 30.04.2013.

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