2011 / 0159 -
02.05.2011
Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung. Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind die Fahrwege durch die neue Allgemeinverfügung vom 01.04.2011 bestimmt. Diese gilt längstens bis zum 30.04.2013.
weitere Informationen