Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat II • Straßenverkehrsamt • Gefahrguttransporte |
Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung. Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind die Fahrwege durch die Allgemeinverfügung vom 01.04.2011 bestimmt. Diese gilt längstens bis zum 30.04.2013.
Zuständig
- Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
- § 7 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
- Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung gefährlicher Güter
§ 46 StVO
Hinweis
- Die Allgemeinverfügung stell das Positiv- und das Negativnetz dar, wobei das Negativnetz nicht befahren werden darf.
- Die gesperrten Strecken sind mit Zeichen 261 und 269 der StVO für den Transport gefährlicher Güter gesperrt.
Zur Beachtung
- Ist dennoch die Befahrung einer gesperrten Strecke zwingend notwendig, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen (nach Z 261 oder 269).
Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Angaben zum Transportgut
- Be- und Entladestelle
- der genaue Fahrweg
- Zeitraum des Transportes
- Begründung der Notwendigkeit
Gebühren
- 25,00 € bis 75,00 €
| Ansprechpartner: |
Ute Gandecki |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03546/20-1922 |
| Telefax: | 03546/20-1999 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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