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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Gefahrguttransporte

Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung. Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind die Fahrwege durch die Allgemeinverfügung vom 01.04.2011 bestimmt. Diese gilt längstens bis zum 30.04.2013.

pdf Allgemeinverfügung
pdf Anlagen

Zuständig

  • Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

  • § 7 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
  • Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Link § 46 StVO

Hinweis

  • Die Allgemeinverfügung stell das Positiv- und das Negativnetz dar, wobei das Negativnetz nicht befahren werden darf.
  • Die gesperrten Strecken sind mit Zeichen 261 und 269 der StVO für den Transport gefährlicher Güter gesperrt.

Zur Beachtung

  • Ist dennoch die Befahrung einer gesperrten Strecke zwingend notwendig, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen (nach Z 261 oder 269).

Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Angaben zum Transportgut
  • Be- und Entladestelle
  • der genaue Fahrweg
  • Zeitraum des Transportes
  • Begründung der Notwendigkeit

Gebühren

  • 25,00 € bis 75,00 €
Ansprechpartner:
Ute Gandecki
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefon: 03546/20-1922
Telefax: 03546/20-1999
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben

 

 

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