Nach­bar­schafts­hilfe des Land­kreises Dahme-Spree­wald

Schulungen für Nachbarschaftshelfer

  • Termine: 30.06.2026, 07.07.2026 und 25.08.2026
  • jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr
  • AWO Louise Schroeder Bildungszentrum
    A.-v.-Humboldt-Straße 43
    03222 Lübbenau

Die Anmeldung ist telefonisch unter 03542 88970 bei Herrn Kuhlmann möglich.

Eine junge Frau verbringt Zeit mit ihrer älteren Großmutter zu Hause.
© pikselstock - stock.adobe.com

„Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich.“ (André Gide)

Mit der Novellierung der Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung können pflegebedürftige Menschen nun den Entlastungsbeitrag der Pflegeversicherung nutzen um ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer für ihre Unterstützung im Alltag zu vergüten.

Anerkannt werden niedrigschwellige Alltagsunterstützungen wie Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkauf oder im Haushalt oder einfach das Leisten von Gesellschaft. Pflegebedürftige ab Grad 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen um ihren Helfern eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 Euro/Stunde zu zahlen. Helfer können engagierte Einzelpersonen sein, die nicht im selben Haushalt leben und nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind. Eine Registrierung und ein sechsstündiger Grundkurs sind notwendig – für Personen mit Vorkenntnissen genügt eine zweistündige Informationsveranstaltung.

Unsere Leis­tungen:

  • Erstberatung
  • Unterstützung bei Qualifizierung
  • Ansprechperson bei Fragen und Konflikten
  • Öffentlichkeitsarbeit- und Netzwerkarbeit

Alle wichtigen Informationen zur Nachbarschaftshilfe erhalten Sie unter folgenden Link.