Infek­ti­ons­schutz / Hygi­e­ne­über­wa­chung / Arznei­mit­tel­über­wa­chung

Aufgabe

Die Gesundheitsaufsicht nimmt Aufgaben der Infektionshygiene wie Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Überwachung von Einrichtungen z. B. Altenheimen, Schulen, Kindertagesstätten, Saunen und ähnlichen Einrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderung der Hygiene wahr.
Des Weiteren wird der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken überwacht.

Infektionsschutz

Meldung von Infektionskrankheiten gemäß §§ 6 ff Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. V. m. der erweiterten Meldepflicht im Land Brandenburg.

Weiterführende Informationen zum Thema Infektionsschutz stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf seinem Informationsportal www.infek­ti­ons­schutz.de bereit. Dort finden Sie unter anderem Informationen zu folgenden Themen:

  • Infek­ti­ons­schutz allge­mein
    Grundlegende Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten.
  • Infek­ti­onen
    Informationen zu Erregerarten, Übertragungswegen und Krankheitsbildern.
  • Erre­ger­steck­briefe
    Kompakte Informationen zu wichtigen Infektionskrankheiten und deren Erregern. Diese sind als PDF-Dokument in verschiedenen Sprachen verfügbar.
  • Hygi­e­ne­tipps
    Hinweise zur Händehygiene, Toilettenhygiene, Küchen- und Lebensmittelhygiene, Haushaltshygiene, Hygiene im Umgang mit Tieren sowie Infografiken und weiteren Informationsmaterialien. Diese sind als PDF-Dokument in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Hygi­e­ne­über­wa­chung / Arznei­mit­tel­über­wa­chung

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung:

Einrichtungen, die nach §§ 35 und 36 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sowie §§ 3, 11 Gesetz über den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst im Land Bran­den­burg (BbgGDG) überwacht werden, sind beim Gesundheitsamt formlos anzuzeigen. Dabei sind  folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Anschrift des Inhabers der Einrichtung mit Telefonnummer (Telefax/E-Mail)
  • falls abweichend die Anschrift der Betriebsstätte mit Telefonnummer (Telefax/E-Mail)
  • Beschreibung der Tätigkeit

Gebühren:

anlassbezogen, entsprechend Tarifstellen der Verord­nung über die Gebühren für öffent­liche Leis­tungen im Geschäfts­be­reich des Minis­te­riums für Gesund­heit und Sozi­ales (Gebüh­ren­ord­nung MGS - GebOMGS)
vom 19. April 2017, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2025

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG)
§§ 3, 11 Gesetz über den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst im Land Bran­den­burg (BbgGDG)