Sach­ge­biet Leis­tung und Unter­brin­gung

Zuwanderer mit vorübergehendem Aufenthalt

Zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer mit einem zeitlich befristeten Aufenthaltstitel sind vielfach Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies betrifft insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung, bei denen die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfolgt im Regelfall im Rahmen des Zuweisungsprozesses durch direkte Kontaktaufnahme der MitarbeiterInnen des Sachgebietes mit den bedürftigen Ausländerinnen und Ausländern.

Grundantrag auf Leistungen nach dem AsylbLG

Für die Personengruppe der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gelten, abweichend, die nachfolgenden Festlegungen im Antragsverfahren zur Erlangung von Leistungen nach dem AsylbLG

Die Leistungsbeantragung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald, im Verwaltungsgebäude Beethovenweg 14 in 15907 Lübben.

Zur Beantragung sind zu dem Termin folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Reisepass / ukrainische ID-Karte
  2. Kurzangaben zu den persönlichen Verhältnissen → Formular
  3. Wohnungsgeberbestätigung → Formular und Meldebescheinigung
  4. Nachweis zu den Kosten der Unterkunft (Mietvertrag)
  5. Bankverbindung und Kontoauszug der letzten 4 Wochen
  6. Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid)
  7. Geburts- und Heiratsurkunde, sofern bereits Familienangehörige 1. Grades im Landkreis leben
  8. ggf. Zusage über eine Erwerbstätigkeit (Beschäftigungszusage)

Anfragen und Terminvereinbarungen können über die Telefonnummer 03546 20-1949 an das Amt für Migration und Integration gerichtet werden.