Die brandenburgische Ausbildungsförderung soll Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien helfen, die allgemeine Hochschulreife oder einen zweijährigen zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang zu absolvieren.
Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht als Zuschuss gewährt.
Anspruchberechtigt ist, wer seinen ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg hat und die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, einem Beruflichen Gymnasium oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) besucht.
Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, monatlich 125,00 €. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, erhalten grundsätzlich 125,00 € im Monat.
