Leistungen nach dem BAföG werden ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Kultur, Sport- und Ausbildungsförderung eingeht, als Zuschuss gezahlt.
Eine Förderung nach dem BAföG kann z.B. für Auszubildende an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien erfolgen.
Voraussetzung der Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist, dass der Auszubildende und seine Eltern wirtschaftlich nicht in der Lage sind, für die Kosten der Ausbildung aufzukommen.
