Leistungen nach dem AFBG werden auf Antrag, teilweise als Zuschuss und teilweise als Darlehen, gezahlt. Bei allen Fragen bezüglich des Darlehens ist Ansprechpartner die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn.
Gefördert werden u.a. Erzieherausbildungen sowie Maßnahmen der beruflichen Fortbildung im Handwerk sowie im Bereich der Landwirtschaft, des Gesundheitswesens, der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Die Förderung ist abhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit) und im Falle der Vollzeit, wie sich die wirtschaftliche und familiäre Situation darstellt.
