für Sozialarbeit an Schulen nach dem SGB VIII für die Grundschule in der Gemeinde Heideblick
Der Landkreis Dahme-Spreewald als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist im Rahmen der Gesamtverantwortung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII verpflichtet, nachfolgend genannte Leistungen der Sozialarbeit an Schulen sicherzustellen.
Das Auswahl- und Bewerberverfahren richtet sich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe.
Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII in Verbindung mit § 144 BbgKJG. Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Auswahl- und Bewerberverfahren ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung, unter Berücksichtigung allgemeiner Haushaltsgrundsätze (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit), auszuwählen.
Sozialarbeit an Schulen ist ein Angebot der Kinder und Jugendhilfe am Standort Schule. Sie arbeitet nach den Grundsätzen und den Wirkungszielen der Jugend(sozial)arbeit im Landkreis Dahme-Spreewald. Durch die Verortung an der Schule erreicht die Sozialarbeit an Schulen einen breiten Querschnitt junger Menschen und ermöglicht ihnen damit einen niedrigschwelligen Zugang zum System der Jugendhilfe.
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 17.12.2025 (Vorlagenummer: 2025/112) bekennt sich der Landkreis Dahme-Spreewald zur Deckung der im Rahmen der Jugendhilfeplanung 2025 für das Handlungsfeld der Sozialarbeit an Schulen festgestellten Grundbedarfe mit einer Mindestausstattung von 0,75 VZE pro Schule und sichert die notwendige Förderung des Personaleinsatzes für Sozialarbeit an Schulen im Landkreis ab dem 01.08.2026 zu.
Unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Trägervielfalt in der Jugendarbeit im Landkreis wird ein Träger für die Sozialarbeit an Schulen gemäß dieses Auswahl- und Bewerberverfahrens pro Gemeinde/StadtAmt angestrebt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistung innerhalb eines Teams unter Berücksichtigung der Vertretbarkeit u. a. bei Abwesenheit sichergestellt werden kann. Der Träger sollte über regionale Kenntnisse verfügen und bereits im sozialräumlichen Netzwerk der Kommune eingebunden sein oder die Bereitschaft mitbringen sich aktiv in das sozialräumliche Netzwerk zu integrieren.
Die Rahmenkonzeption für Sozialarbeit an Schulen im Landkreis Dahme-Spreewald beschreibt die Leistung der Sozialarbeit an Schulen. Definiert werden unter anderem der Auftrag, Ziele, Zielgruppen und Rahmenbedingungen sowie die Aufgaben des Anstellungsträgers bis hin zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
- 1 SGB VIII - Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung
- 8 SGB VIII - Beratung Kinder und Jugendliche
- 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Verbindung mit § 4 KKG
- 11 SGB VIII - Jugendarbeit
- 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit
- 13a SGB VIII - Schulsozialarbeit in Verbindung mit § 91 BbgKJG – Schulsozialarbeit
- 72 SGB VIII - Mitarbeiter, Fortbildung
- 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- 92 BbgKJG - Sicherstellung der Rechte von Schülerinnen und Schülern
- Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugend(sozial)arbeit
Die Grundschulen der Gemeinde Heideblick im Landkreis Dahme-Spreewald:
- 0,75 VZE Sozialarbeit an der Grundschule Walddrehna
Eine gegenseitige Vertretbarkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte ist durch den Anstellungsträger sicherzustellen.
- Frühestmöglich; nach Abschluss dieses Verfahrens
- Staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter(in) / Sozialpädagoge(in)
- Fachhochschul-, Hochschul- und Universitätsabschlüsse aus den Fachrichtungen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und vergleichbare Abschlüsse
- oder angrenzende sozialpädagogische Qualifikationen
- Förderung der Personalkosten als Zuwendung
- Darunter Gewährung einer Verwaltungsgemeinkostenpauschale, Förderung für Fort- und Weiterbildung sowie Supervision
- Förderung von Sachkosten als Zuwendung
- Förderung von Projektmitteln als Zuwendung
- Förderung von beweglichem Sachanlagevermögen als Zuwendung
Die Finanzierungs- und Fördergrundsätze richten sich nach der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugend(sozial)arbeit in der gültigen Fassung.
Ein Kurzkonzept mit bis zu 10 Seiten zu folgenden Aussagepunkten:
- Ausgangssituation und Bedarfslage an der konkreten Schule
- Trägerspezifischer Ansatz
- Fachspezifische Erfahrungen im Arbeitsbereich Sozialarbeit an Schulen
- Zielgruppen, Ziele, Methoden
- Kooperationen und Vernetzung
- Fachliche Anleitung
- Qualitätssicherung
Zusätzliche Unterlagen:
- Nachweis über die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Schutzkonzept nach den §§ 26 und 27 BbgKJG oder ein in Arbeit befindlicher Entwurf dazu
Formelle Voraussetzungen
- Die Unterlagen liegen vollständig und fristgerecht vor
- Der Träger erfüllt die Voraussetzungen des § 74 SGB VIII
- Es liegen die Voraussetzungen des § 75 SGB VIII vor
Es werden ausschließlich Bewerbungen in der Auswahl und Bewertung berücksichtigt, die die formellen Voraussetzungen erfüllen.
Grundlage für die Bewertung der Kurzkonzepte bildet eine Bewertungsmatrix auf Basis eines Paarvergleichs der zuvor genannten Aussagepunkte.
Verfahrenshinweise:
Die Unterlagen für das Auswahl- und Bewerberverfahren sind bis zum
24.07.2026
vollständig unter dem Betreff „Auswahl- und Bewerberverfahren für Sozialarbeit an Schulen in der Gemeinde Heideblick“ auf elektronischem Wege zu richten an:
sas-jugendamt@dahme-spreewald.de
Nachfragen sind ebenfalls per E-Mail an das o. g. Postfach zu richten.
Eventuell notwendige Auslagen oder Aufwendungen zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen werden nicht erstattet.
Mit Abgabe der einzureichenden Unterlagen erklärt sich der Träger mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen des Verfahrens einverstanden.
