Veran­stal­tungen auf schiff­baren Landes­ge­wäs­sern

Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung.

Zuständig

  • Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Antragstellung

  • Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Bezeichnung der Veranstaltung
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
  • verantwortliche Person mit Telefonnummer
  • Beginn und Ende der Veranstaltung (Datum, Uhrzeit, Ort)
  • genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
  • Anzahl der Teilnehmenden
  • voraussichtliche Anzahl der Zuschauer
  • Anzahl der Wasserfahrzeuge (Art, wenn die nicht aus der Bezeichnung der Veranstaltung hervorgeht)
  • Anzahl der Begleitfahrzeuge
  • Streckenverlauf, möglichst auch als Kartenskizze oder Lageplan
  • beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und -flächen
  • Versicherungsnachweis
  • Sicherheitskonzept (wird bei Bedarf nachgefordert)

Zur Beachtung

  • zu beachten sind die besonderen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften im Biosphärenreservat Spreewald

Gebühren

  • je nach Aufwand 50,00 bis 300,00 €