Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung.
Zuständig
- Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Antragstellung
- Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Benötigte Unterlagen
- Bezeichnung der Veranstaltung
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters
- verantwortliche Person mit Telefonnummer
- Beginn und Ende der Veranstaltung (Datum, Uhrzeit, Ort)
- genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
- Anzahl der Teilnehmenden
- voraussichtliche Anzahl der Zuschauer
- Anzahl der Wasserfahrzeuge (Art, wenn die nicht aus der Bezeichnung der Veranstaltung hervorgeht)
- Anzahl der Begleitfahrzeuge
- Streckenverlauf, möglichst auch als Kartenskizze oder Lageplan
- beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und -flächen
- Versicherungsnachweis
- Sicherheitskonzept (wird bei Bedarf nachgefordert)
Zur Beachtung
- zu beachten sind die besonderen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften im Biosphärenreservat Spreewald
Gebühren
- je nach Aufwand 50,00 bis 300,00 €
