Fahr­er­laubnis - Erster­tei­lung und Erwei­te­rung

Bei Beantragung der Klassen B, BE, L, T, AM, A1, A2, A (Führerschein mit 17 separat) sind folgende Unterlagen vollständig im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre (für den Führerschein ist weiterhin ein gedrucktes Papierfoto notwendig, eine digitale Übermittlung ist nicht vorgesehen)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
  • Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten.

Nutzung von zweirädrigen Fahrzeugen, entsprechend der Klasse A1, mit der Fahrerlaubnisklasse B

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt über den Umfang der Klasse B hinaus zum Führen eines Kraftrads (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Inland). Nach der Schulung muss die Schlüsselzahl bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt werden. Die Bescheinigung der Fahrschule darf bei der Eintragung nicht älter als ein Jahr sein.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 FeV nicht möglich ist.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis bzw. der Klasse B besitzt. Der Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR Staat kann Berücksichtigung finden. Der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat. Ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.

Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen vollständig im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre (für den Führerschein ist weiterhin ein gedrucktes Papierfoto notwendig, eine digitale Übermittlung ist nicht vorgesehen)
  • Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV im Original
  • Führerschein

Bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind folgende Unterlagen vollständig im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (für den Führerschein ist weiterhin ein gedrucktes Papierfoto notwendig, eine digitale Übermittlung ist nicht vorgesehen)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
  • bei allen D-Klassen eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
  • bei allen D-Klassen ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten.


Auf das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht und ggf. den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein wird ausdrücklich hingewiesen.

Zusätzlich ist im Antragsverfahren anzugeben, welche Fahrschule die Ausbildung durchführt und welche Prüfstelle die Prüfung(en) abnehmen soll, ggf. der Prüfort. Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt die Prüfung grundsätzlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Prüfstelle. Der nachträgliche Wechsel der Fahrschule und/oder Änderung des Prüfauftrages (Prüfortwechsel, Wechsel auf Automatik) ist der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und ist gebührenpflichtig. Bitte nutzen Sie für den Wechsel der Fahrschule das zum Download bereitgestellte Formular.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen fragt die Behörde im Zentralen Fahrerlaubnisregister und im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt an und fertigt nach Prüfung aller Voraussetzungen einen Prüfauftrag aus. Dieser wird dann per Post übersandt.

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.

Die Führerscheinbeantragung ist auch in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt möglich.

Die Antragsstellung muss in der Regel persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis können auch in den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städte abgegeben werden.

Alle anderen Anträge, wie z.B. Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass lediglich der Antrag entgegen genommen wird und dass dafür Gebühren anfallen. Über diesen Service hinausgehende Verpflichtungen bestehen für diese Behörde nicht. Deshalb sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme Ihrer ortsnahen Verwaltung die für Ihre Fahrerlaubnis relevanten Informationen unter www.dahme-spreewald.de einholen.

Gebühren

Gebüh­ren­ord­nung für Maßnahmen im Stra­ßen­ver­kehr (GebOSt)

Hinweis: Die Antragsstellung kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters erfolgen. Eine Antragsannahme kann nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgen.