Allgemeine Informationen
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenbildern basierendes IT-System zur Erfassung landwirtschaftlicher Parzellen und zugleich ein Bestandteil des sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-Systems (InVeKoS) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit welchem die Förderfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen überprüft wird.
Das Landwirtschaftliche Feldblockkataster enthält alle landwirtschaftlich genutzten Feldblöcke und beihilfefähigen Landschaftselemente (Baumreihen, Feldgehölze usw.) sowie nicht beihilfefähige Flächen der Länder Brandenburg und Berlin Die im LPIS zu erfassenden Referenzparzellen bilden die förderfähige Höchstfläche für die flächenbezogenen Interventionen der ersten und zweiten Säule ab.
Ein Feldblock (FB) gemäß § 5 (1) Nr. 2 GAPInVeKoSV ist definiert als eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Dauerhafte Grenzen werden dabei durch sogenannte topographische Objekte abgebildet, wie beispielsweise dauerhafte Zäune, Wege, Schienen oder Gräben. Jedem FB liegt genau eine Hauptbodennutzung (HBN) zu Grunde, welche sich nach der jeweiligen Bewirtschaftung richtet. Grundsätzlich wird zwischen der HBN Ackerland (AL), Dauergrünland (GL) und Dauerkultur (DK) unterschieden. Ein FB bildet die potenziell förderfähige Fläche ab, die landwirtschaftlich bewirtschaftet werden kann.
Die eindeutige Identifizierung eines Feldblocks erfolgt über den Feldblockindikator (FLIK oder FBID), der aus 16 Zeichen besteht und bei der Digitalisierung eines Feldblocks automatisch vergeben wird.
Beispiel: DEBBLI0261100301
- DE = Deutschland
- BB = Brandenburg
- LI = Landwirtschaft InVeKos
- zwei Ziffern = Jahr der Erfassung (zum Beispiel 2002)
- zwei Ziffern = Landkreis (zum Beispiel 61 = Landkreis Dahme-Spreewald)
- sechs Ziffern = laufende Nr. (zum Beispiel 100301)
Landschaftselemente (LE) nach § 23 der GAPKondV sind Bestandteil der Landschaft. Sie sind gleichzeitig Teil der förderfähigen Flächen, wenn sie einen unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit einem FB aufweisen, d.h., dass das LE unmittelbar an oder in einem FB liegt und bestimmte Größenvoraussetzungen erfüllt. Sie unterliegen einem Beseitigungsverbot. Ebenfalls förderfähig sind andere LE nach § 11 (1) Nr. 2b GAPDZV.
Nicht-förderfähige Flächen (nbF) sind Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Sie sind innerhalb eines FBs separat abzugrenzen, da sie nicht-förderfähige Fläche repräsentieren.
Wichtige Informationen und Hinweise für Antragstellende:
Für die Datenpflege des Landwirtschaftlichen Feldblockkatasters im Kreisgebiet Dahme-Spreewald ist die Referenz pflegende Stelle im Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald zuständig.
Hinweise bezüglich Anpassungen von Feldblöcken können im Zuge der Antragstellung im Profil Inet WebClient, dem Antragsportal des Landes Brandenburg, eingereicht werden. Zusätzlich können Änderungshinweise ganzjährig bei der Referenz pflegenden Stelle des Landkreises Dahme-Spreewald unter der Nutzung des folgenden Formulars mitgeteilt werden:
Sollte in diesem Zusammenhang eine Feldblockerweiterung oder ein neuer Feldblock beantragt werden, ist mit dem eingereichten Agrarförderantrag bzw. dem Formular zum Pflegeauftrag die Verfügungsberechtigung einzureichen.
Ergänzender Hinweis: Bei der Beantragung von neuen oder zu erweiternden Feldblöcken mit der HBN AL ist zu beachten, dass auf dieser Fläche im ersten Jahr eine Brache-Nutzung (NC 591) nicht zulässig ist.
Agrarstatistikerhebungen
Für agrarstatistische Erhebungen wie die s.g. Ernte- und Betriebsberichterstattungen Feldfrüchte und Grünland (EBE) sowie die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) bekommen ausgewählte Unternehmen vom Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft - Abteilung Landwirtschaft die entsprechend notwendigen Unterlagen.
Ernte- und Betriebsberichterstattungen Feldfrüchte und Grünland (EBE)
Zur Feststellung der landwirtschaftlichen Erzeugung und ihrer Entwicklung werden ausgewählte Betriebe im Rahmen der Ernteberichterstattungen mehrmals im Jahr zu den voraussichtlich zu realisierenden bzw. endgültigen Erträgen des gesamten Erntejahres befragt. Hier stehen die Schätzungen über voraussichtliche und endgültige Naturalerträge der Feldfrüchte und des Grünlandes eines laufenden Jahres im Mittelpunkt.
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)
Die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) ist wesentlicher Bestandteil des für die agrar- und wirtschaftspolitischen, betriebs- und marktwirtschaftlichen sowie ökologischen und wissenschaftlichen Zwecke erforderlichen Informationssystems über die Produktion der Landwirtschaft, insbesondere für einen regional- und artenspezifischen Überblick über die Höhe der Hektarerträge und die inländischen Produktionsmengen bei Getreide und Kartoffeln. Die BEE hat in Verbindung mit der Bodennutzungshaupterhebung die Aufgabe, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Angaben über die Menge und die Qualität der Ernte ausgewählter Fruchtarten für das gesamte Bundesgebiet und für die Länder zu liefern. Die benötigten Informationen werden durch die Auswertung von repräsentativen Ertragsfeststellungen gewonnen, deren Anzahl auf den Umfang und die regionale Verteilung der Anbauflächen abgestimmt wird.
Grundlage der Erhebung ist § 47 des Agrarstatistikgesetzes in der Neufassung vom 17. Dezember 2009. Dieses Gesetz stellt in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 22. Januar 1987 gleichzeitig sicher, dass die Untersuchungsergebnisse nur für statistische Zwecke verwendet werden dürfen. Nachteile für die Erhebungsbetriebe, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, sind damit ausgeschlossen.
Erntevorschätzung
Die Erntevorschätzung soll den erreichten Stand bei der Aberntung der Flächen, eine Schätzung des erzielten Ertrages, die vorherrschenden Erntebedingungen, die Wachstumssituation landwirtschaftlicher Kulturen und die erreichten Qualitäten der geernteten Feldfrüchte enthalten. Die erforderlichen Daten werden bei den Betrieben abgefragt bzw. per E-Mail an Landwirtschaftsamt@dahme-spreewald.de gemeldet um den wöchentlichen zum Stand der Erntearbeiten zu erstatten. Dies dient zur Information und Auswertung über den jeweiligen Stand der Ernte im aktuellen Jahr. Dabei erfolgt eine getrennte Erfassung nach konventioneller und ökologischer Erzeugung. Die Meldungen beginnen ab dem 30.06. eines Jahres jeweils montags. Die betreffenden Betriebe werden vorab, durch das Sachgebiet Landwirtschaft, über den Ablauf informiert.
Bodennutzung und Ernte - Statistische Berichte des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
