Damit unsere Kulturpflanzen ideal wachsen können und die Bevölkerung mit hochwertigen Produkten versorgt ist, müssen die Nährstoffe den Pflanzen angemessen zur Verfügung gestellt werden.
Dabei haben die Anwender von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben für die Einhaltung der guten fachlichen Praxis beim Düngen zu beachten.
Grundsätzlich darf nur so gedüngt werden, dass den Pflanzen die Nährstoffe zeit- und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen und Einträge in das Grund- oder Oberflächenwasser vermieden werden.
Im Rahmen der Düngung können zugelassene mineralische-, organische-, organisch-mineralische Düngemittel sowie Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel eingesetzt werden. Hierbei sind die Anwendungsbestimmung der Düngeverordnung (DüV) einzuhalten.
Wenn Sie Wirtschaftsdünger (u. a. Festmist, Gülle, Jauche, Hühnertrockenkot oder Gärrückstände) oder Stoffe, die diese enthalten, in den Verkehr bringen, befördern oder übernehmen, dann sind zusätzlich die Bestimmungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV) sowie die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten nach der Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern (WDüngMeldeV BB) einzuhalten.
Das Amt für Umwelt und Landwirtschaft ist für die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Düngerechts auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landkreis Dahme-Spreewald zuständig.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vollzug und Kontrolle zur Einhaltung der Düngeverordnung (DüV), Brandenburgische Düngeverordnung (BbgDüV),
- Vor-Ort-Kontrollen (nach Konditionalität und Fachrecht),
- Einhaltung der Wirtschaftsdüngerverordnung (WDüngV)-Kontrollauftrag,
- Beteiligung am Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Bioabfallverordnung (BioAbfV),
- Bearbeitung von Hinweisen, Beschwerden und Anzeigen,
- Ausnahmegenehmigungen (Verschiebung der Sperrzeiten),
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten,
- Prüfung ordnungsgemäßer Lagerung und Verwertung sowie die Abgabe an Dritte von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern,
- Beratungen, Hinweise sowie Unterstützung der Anwender bei der Umsetzung der Anforderungen.
Notwendige Unterlagen/Dokumente:
- Dokumentationspflicht gem. DüV (einschließlich BbgDüV):
- Ergebnisse der Bodenuntersuchungen (bei einer zugeführte Nährstoffmenge je Hektar und Jahr von mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (Gesamtstickstoff) oder 30 Kilogramm Phosphat (P2O5))
- Nährstoffgehalte (Gesamt-N, verfügbarer N und Gesamt-P) von Düngemitteln,Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln vor ihrer Aufbringung,
- Düngebedarfsermittlung (DBE) für die jeweilige Kultur (Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit) auf Ackerland und Grünland,
- Stickstoffmenge aus organischen, org-min. Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern (max. 170 kg N je Hektar und Jahr im Betriebsdurchschnitt,
- Nachweise (schriftliche Vereinbarungen) überbetrieblicher Lagerkapazitäten,
- Aufzeichnungen über die erfolgte Düngemaßnahme (u.a. Bezeichnung des Schlages, Schlaggröße, Art und Menge des aufgebrachten Stoffes, die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff, Weidetagebuch).
- Dokumentation gemäß WDüngeV:
- Aufzeichnungspflicht für Abgeber, Beförderer und Empfänger von Wirtschaftsdünger,
- Meldepflicht für den Empfänger bei Einfuhr nach Brandenburg,
- Mitteilungspflicht für Abgeber/Beförderer 1 Monat vor dem erstmaligen Inverkehrbringen.
Gesetzliche Grundlagen
Dünge-Zuständigkeitsverordnung - DüngeZV
Düngemittelverordnung - DüMV
Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG
Klärschlammverordnung - AbfKlärV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern - WDüngV
Brandenburgische Düngeverordnung - BbgDüV
Der nachfolgende Link "Bodenschutz und Düngung" führt Sie u.a. zu aktualisierten Gesetzen und Verordnungen aber auch zu weiteren Fachinformationen des Themenbereichs.
Link zur Seite Bodenschutz und Düngung des LELF
Link zum Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion - ISIP
