Düngung

Düngung

Die EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland im Wesentlichen durch die Verordnung  über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV) umgesetzt.

Die Verordnung regelt:

  • Die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf  landwirtschaftlich genutzten  Flächen.
  • Das Vermindern von stofflichen Risiken durch die Anwendung o. g. Stoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, soweit diese Verordnung dies ausdrücklich bestimmt.

Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das Sachgebiet Landwirtschaft des LDS kontrolliert.

Um ordnungsgemäßes Verhalten nachzuweisen, bestehen Aufzeichnungs­­pflichten. Es sind bis zum 31.03. des folgenden Düngejahres nachstehende Daten zu dokumentieren:

  • Ausgangsdaten und Ergebnisse der betrieblichen Nährstoffvergleiche
  • N min-Werte
  • Bodenuntersuchungsergebnisse für Phosphor,
  • Nährstoffgehalte der eingesetzten organischen Düngemittel
  • Beim Einsatz von Stoffen, die mit Fleischmehlen, Knochenmehlen oder Fleischknochenmehlen hergestellt wurden gelten zusätzliche schlagbezogen Aufzeichnungspflichten.

Alle Dokumentationen sind 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.