Düngung
Die EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland im Wesentlichen durch die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV) umgesetzt.
Die Verordnung regelt:
- Die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
- Das Vermindern von stofflichen Risiken durch die Anwendung o. g. Stoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, soweit diese Verordnung dies ausdrücklich bestimmt.
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das Sachgebiet Landwirtschaft des LDS kontrolliert.
Um ordnungsgemäßes Verhalten nachzuweisen, bestehen Aufzeichnungspflichten. Es sind bis zum 31.03. des folgenden Düngejahres nachstehende Daten zu dokumentieren:
- Ausgangsdaten und Ergebnisse der betrieblichen Nährstoffvergleiche
- N min-Werte
- Bodenuntersuchungsergebnisse für Phosphor,
- Nährstoffgehalte der eingesetzten organischen Düngemittel
- Beim Einsatz von Stoffen, die mit Fleischmehlen, Knochenmehlen oder Fleischknochenmehlen hergestellt wurden gelten zusätzliche schlagbezogen Aufzeichnungspflichten.
Alle Dokumentationen sind 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.
Gesetzliche Grundlagen
Dünge-Zuständigkeitsverordnung - DüngeZV
Düngemittelverordnung - DüMV
Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG
Klärschlammverordnung - AbfKlärV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern - WDüngV
Brandenburgische Düngeverordnung - BbgDüV
Der nachfolgende Link "Bodenschutz und Düngung" führt Sie u.a. zu aktualisierten Gesetzen und Verordnungen aber auch zu weiteren Fachinformationen des Themenbereichs.
Link zur Seite Bodenschutz und Düngung des LELF
Link zum Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion - ISIP
