Mehrgenerationenhäuser stehen Menschen aller Generationen als Begegnungsorte offen und sind zudem ein maßgebliches Handlungsfeld der Seniorenpolitik im Landkreis Dahme-Spreewald. Mit Beschluss der 2. Auflage der Seniorenpolitischen Leitlinien hat sich der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald am 10.10.2018 dazu entsprechend bekannt.
Die derzeit zehn Mehrgenerationenhäuser im Landkreis Dahme-Spreewald werden ausschließlich in freier Trägerschaft betrieben. Zwei Häuser werden aus Bundesmitteln gefördert, die übrigen acht Häuser aus Mitteln des Landkreises Dahme-Spreewald. Die jeweiligen Standortkommunen beteiligen sich mit eigenen Zuschüssen.
Das Mehrgenerationenhaus der Gemeinde Schönefeld befindet sich im Schwalbenweg und wurde seit 2008 durch den Träger „Kindheit e. V.“, Wildau betrieben. Der Träger hat angezeigt, den Betrieb zum 31.12.2026 einzustellen.
Seitens des Landkreis Dahme-Spreewald sowie der Gemeinde Schönefeld besteht großes Interesse an einem Weiterbetrieb ab dem 01.01.2027.
Insofern ergeht hier der Aufruf an juristische Personen des öffentlichen sowie privaten Rechtes mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, ihr Interesse zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses Schönefeld mit einem entsprechend aussagekräftigen Konzept zu bekunden. Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Ziel dieses Aufrufes ist es, fachlich wie personell geeignete Interessenten zu erkunden, die eingereichten Konzepte zu prüfen, zu bewerten und abschließend zu einem gemeinsamen Förderantragsverfahren für das Jahr 2027 zu kommen.
Grundlage dafür bildet in der Folge der „Förderleitfaden des Landkreises Dahme-Spreewald für die Förderung von Mehrgenerationenhäusern im LDS ab 2021“ in der Fassung vom 01.01.2021.
Der Betreiber des Mehrgenerationenhauses hat zudem ab dem 01.01.2027 die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung als Familienzentrum an das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg zu richten. Der Auf- und Ausbau von Familienzentren wird nach Maßgabe der Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales über die Förderung von Familienzentren im Land Brandenburg vom 18. Dezember 2025 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 2 vom 21. Januar 2026) gefördert.
Leistungsumfang
Den Kern aller Mehrgenerationenhäuser bildet ein „Offener Treff“. Der Offene Treff bietet seinen Gästen Raum für spontane Begegnung, Austausch, Beratung in sozialen Fragen aber auch zielgruppengerechte Angebote.
Wesentliche Ziele aller Mehrgenerationenhäuser sind unter anderem die Entlastung von Familien, Einsamkeitsprävention und Verbesserung der Lebensqualität der Gäste, aber auch generell die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und des Gemeinwesens vor Ort.
Zur Umsetzung der Ziele kooperieren die Mehrgenerationenhäuser mit ihrer Standortkommune, regionalen Vereinen, Trägern der Wohlfahrtspflege, Kitas, Schulen, Seniorenbeiräten, Unternehmen u. v. m.
Den konzeptionellen Rahmen bilden die Querschnittsaufgaben
- Generationenübergreifende Arbeit
- Teilhabe
- Freiwilliges Engagement
- Sozialraumorientierung
Die konzeptionelle Gestaltung der Arbeit muss auf der Basis der lokalen Bedarfslage erfolgen, also anhand der spezifischen Herausforderungen und unter Berücksichtigung der Angebotslandschaft vor Ort. Das Mehrgenerationenhaus und die Kommune sollen gemeinsam definieren, auf welche demografischen Handlungsfelder sie sich konzentrieren. Dabei ist die Gestaltung des demografischen Wandels für alle Mehrgenerationenhäuser im Landkreis Dahme-Spreewald ein verbindliches Ziel.
Handlungsfelder können sein:
- Vereinbarkeit von Familie und Pflege
- Selbstbestimmte Leben im Alter
- Integration in Ausbildung und Beschäftigung
- Partizipations- und Demokratieförderung
- Digitale Bildung
- Kooperationen zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft
- Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen
Den konkreten Rahmen des Leistungsumfangs sowie die Mindestanforderungen an ein Mehrgenerationenhaus sind jeweils der Anlage 1, (Förderpaket I-Grundförderung) Nrn. I.1. und I.2. des o. g. Förderleitfadens zu entnehmen, der mit diesem Aufruf auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald (www.dahme-spreewald.de) bereitgestellt wird.
Anforderungen an das Konzept
Das Konzept soll nicht mehr als sechs Seiten umfassen und zu folgenden thematischen Schwerpunkten kurze und präzise Aussagen treffen:
- Ziele für die Arbeit des MGH/ Fachliche Inhalte
- Zur Verfügung stehende Rahmenbedingungen
- Angebote, Zielgruppen, Ehrenamtskoordination
- Kooperation und Partner
- Öffentlichkeitsarbeit
- Umsetzungskriterien/ Qualitätssicherung/ Bedarfsanalyse
Details zu den einzelnen Schwerpunkten sind der Anlage 1, Nr. I.3. des Förderleitfadens zu entnehmen.
Finanzierung
Die Finanzierung der kreisgeförderten Mehrgenerationenhäuser erfolgt durch eine Grundförderung für Personal- und Sachkosten. Die Grundförderung setzt sich aus bis zu 40.000 Euro des Landkreises sowie aus 10.000 Euro der Kommune (die auch mit Sachleistungen finanziert werden kann) zusammen.
Details zu den förderfähigen Personal- und Sachkosten sowie den Qualifikationsvoraussetzungen sind der Anlage 1, Nr. I.4. des Förderleitfadens zu entnehmen.
Ergänzend zur Grundförderung besteht zur Entwicklung sozialräumlicher Projekte zusätzlich eine Fördermöglichkeit auf der Grundlage des Förderpaketes II des Förderleitfadens.
Bewertungskriterien
Formelle Voraussetzungen
- Erstellung und Einreichung des Konzeptes durch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Fristgemäße und inhaltlich vollständig den Anforderungen entsprechende Einreichung des Konzeptes
- Vorliegen einer positiven Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Schönefeld zur beabsichtigten Übernahme der Trägerschaft für das Mehrgenerationenhaus
Es gelangen nur Konzeptentwürfe in die Auswahl und Bewertung, die die formellen Voraussetzungen erfüllen.
Fachliche Voraussetzungen
- Erfüllung des vorgegebenen Leistungsumfangs zum 01.01.2027
- Ziel- und aufgabenbezogene Betrachtung im Konzept
- Einhaltung der Qualifikationsanforderungen an das Fachpersonal
- Erfahrungen/Referenzen bzgl. der Trägerschaft eines Mehrgenerationenhauses
Jedes Kriterium erhält eine Bewertung in Punkten.
- 0 bis 3 Punkte kein oder ein geringer Erfüllungsstand
- 4 bis 7 Punkte durchschnittlicher Erfüllungsstand
- 8 bis 10 Punkte hoher Erfüllungsstand
Verfahren
Die Konzepte sind bis zum 21.08.2026 vollständig postalisch oder persönlich, jedoch in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Konzeption MGH Schönefeld 2027“ einzureichen bei:
Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt
Amtsleiter Herrn Mülverstedt (persönlich)
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
