Zuwendungen aus „Zuckertütenfonds“ beantragen
Zuwendungen aus „Zuckertütenfonds“ beantragen
In seiner Mai-Sitzung hat der Kreistag eine Richtlinie zur Ausreichung einer finanziellen Zuwendung des Landkreises für sozial bedürftige Kinder aus Anlass der Einschulung im Jahr 2007 beschlossen.
Mit der Einführung des so genannten „Zuckertütenfonds“ als einmalige Hilfe für eine Grundausstattung zur Einschulung in Höhe von 80 Euro für Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen Einschnitte bei einmaligen Leistungen des Sozialhilferechts kompensiert sowie die Chancengleichheit vom ersten Schultag an verbessert werden.
Ausreichungsmodalitäten
Für die Ausreichung der Zuwendung bedarf es einer formlosen Antragstellung.
Zum Nachweis der Bedürftigkeit ist ein aktueller Leistungsbescheid über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des SGB II, SGB XII oder des Asylbewerberleisungsgesetzes vorzulegen sowie der von der Schule ausgereichte Einschulungsnachweis.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit erfolgt, mit Bescheiderteilung, die Zahlung bargeldlos auf ein anzugebendes Konto.
Zuwendungshöhe
Die Höhe der gewährten einmaligen Zuwendung beträgt pauschal 80,00 € pro Kind.
Die Anträge können spätestens bis zum 31.08.2007 im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben/Spreewald bzw. in der Nebenstelle in 15711 Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 eingereicht werden.