Zusammenarbeit zwischen ARoV und LARoV wird bis 2014 fortgesetzt
Zusammenarbeit zwischen ARoV und LARoV wird bis 2014 fortgesetzt
Mit einer Vertragsunterzeichnung im Landratsamt in Lübben haben kürzlich LDS-Landrat Stephan Loge und der Präsident des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Hartmut Pelz, vereinbart, die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Lösung offener Vermögensfragen im Land Brandenburg fortzusetzen. Damit gehört der Landkreis Dahme-Spreewald mit dem Landkreis Oder-Spree zu den beiden Ämtern im Land Brandenburg, die die vermögens- und entschädigungsrechtlichen Fälle zu Ende führen werden.
Landrat Stephan Loge betonte, dass sich die Leistungsstärke des LDS-ARoV bereits im Rahmen der ersten Konzentration der Verfahren im Land Brandenburg im Jahre 2000 zeigte.
Bis zu 90 Mitarbeiter waren in der personalintensivsten Zeit im ARoV des Landkreises Dahme-Spreewald tätig, davon 15 Juristen und Rechtsanwälte.
Im ARoV wird über Rückübertragungsanträge nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, kurz Vermögensgesetz, entschieden, es werden die Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs- Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) berechnet, Vorkaufsechte im Rahmen des Vermögensgesetz- Verfahrens für Miet- und Wochenendgrundstücke gewährt, so genannte Negativatteste erteilt u. a.
Ca. 200.000 Anmeldeauskunftsersuchen konnten bisher im ARoV beantwortet werden.
Neben den „normalen“ vermögensrechtlichen Anträgen gab es die Anträge von Einzelpersonen, Erbengemeinschaften, der Jewish Material Claims Against Germany (JCC) sowie ehemaliger jüdischer Siedlungsgesellschaften, die in der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 enteignet worden sind. Diese Anträge umfassten insbesondere im Berliner Umland sehr viele Grundstücke, manchmal fast ganze Gemeinden. In Schulzendorf z. B. waren über 3 700 Flurstücke in 84 Straßenzügen von Restitutionsanträgen betroffen.
Zahlreiche medienwirksame Verfahren wie zum Beispiel die Rückübertragung der Schlösser Zeesen, Schenkendorf und Schulzendorf wurden inzwischen abgeschlossen.
Laut Amtsleiterin Christel Piller gehörte die zügige Abarbeitung der Verfahren der Flächenvorsorge für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in den Jahren 1994 bis 2004 zu den Schwerpunktaufgaben im Amt. Insgesamt waren mehr als 3.500 Flurstücke betroffen, die für den unmittelbaren Flugbetrieb, für die Erweiterung des Flughafengeländes, für die anliegenden Infrastruktur- und Investitionsflächen und als Austauschflächen für die Umsiedlung der Gemeinde Diepensee benötigt wurden, informierte die Amtsleiterin.
Heute entscheidet ein erfahrener 18-köpfiger Mitarbeiterstamm, unter ihnen sind 6 Juristen und Rechtsanwälte, engagiert und sehr sachkundig über die Anträge, einschließlich der vielen verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren. Neben der Übernahme zahlreicher weiterer Verfahren aus anderen Landkreisen Brandenburgs findet ein ständiger umfangreicher Datenabgleich mit Lastenausgleichsämtern, anderen Behörden und Verfahrensbeteiligten statt.
Allein für das Gebiet des LDS wurden mehr als 20.000 vermögensrechtliche Anträge angemeldet, die sich insgesamt auf ca. 47.000 Grundstücke, Konten und andere Vermögensgegenstände bezogen, davon betrifft die überwiegende Anzahl den Norden des Landkreises.
Christel Piller bestätigte:“ Je näher die Kommunen an Berlin grenzen, desto höher sind Antragsbelastung und Streitwerte in den Verfahren. Mit der Nähe zur Hauptstadt steigt auch die Zahl der verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren.“
Im Entschädigungsbereich beläuft sich die Anzahl der Verfahren auf ca. 5.000 mit mehr als 10.000 Vermögenswerten.
Insgesamt ist das ARoV des Landkreises für ca. 24.000 Anträge auf mehr als 55.000 Vermögenswerte zuständig. Diese Zahl wird sich mit der Zuständigkeitserweiterung ab 2009 noch weiter erhöhen.
Für Landrat Stephan Loge ist diese zweite Vereinbarung mit dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen nicht nur ein Zeichen für die Leistungsfähigkeit des Landkreises sonder auch ein Stück Sicherheit für die Personalentwicklung im Kreis.
Bildunterschrift:
Hartmut Pelz, Präsident des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (links) und Landrat Stephan Loge (rechts) vereinbarten weitere Zusammenarbeit bis 2014