Pres­se­mit­tei­lung

2005 / 0134 - 23.08.2005

Zulassung Kreiswahlvorschläge

Kreiswahlausschuss entschied über Zulassung der Kreiswahlvorschläge / Zwei erfüllten nicht formale Voraussetzungen

Am 19.08.2005 entschied der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Kreiswahlleiter Stefan Klein über die Zulassung der acht eingereichten Kreiswahlvorschläge.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurden folgende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 zugelassen (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel):

1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
Dr. Peter Wilhelm Danckert
Rechtsanwalt / Bundestagsabgeordneter
geboren 1940 in Berlin
Hertastraße 3
14169 Berlin

2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
Carl-Heinz Klinkmüller
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
geb. 1951 in Luckau
Lübbenauer Straße 34
15926 Luckau

3. Die Linkspartei. PDS – Die Linke.
Michael Reimann
Politologe
geb. 1958 in Berlin
Spreewaldstraße 47 d
15711 Königs Wusterhausen, OT Zeesen

4. Freie Demokratischen Partei - FDP
Dr. Kristof von Platen
Geschäftsführer
geb. 1945 in Göttingen
Gartenstraße 9
15711 Königs Wusterhausen

5. BüNDNIS 90/DIE GRüNEN – GRüNE/B 90
Werner Brömme
Ingenieur
28.10.1950, Borsdorf
Havelstraße 19
15738 Zeuthen


6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD
Lutz Reichel
Speditionskaufmann
geb. 1955 in Berlin
Karl-Marx-Straße 91
15745 Wildau

Die Kreiswahlvorschläge Josef Theodor Valentin Lange, Kennwort Lange und Marco Meißner, FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE) wurden von den Mitgliedern des Kreiswahlausschusses zurückgewiesen. Beide haben nicht die gesetzlich geforderte Anzahl von 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 62 für ihren Kreiswahlvorschlag eingereicht.

Im Rahmen der Sitzung machte Kreiswahlleiter Stefan Klein darauf aufmerksam, dass derzeit die Wahlbenachrichtigungskarten versandt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 01. September 2005 keine erhalten haben, sollten sich umgehend an ihre Heimatgemeinde bzw. Amtsverwaltung wenden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, können bei ihrer Gemeinde Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann schriftlich (z.B. durch Telegramm, Telefax oder E-Mail) oder mündlich, allerdings nicht telefonisch, gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können wahrscheinlich frühestens ab dem 29.08.2005 ausgereicht werden.



Lübben, 23.08.2005 gez. S. Klein
Kreiswahlleiter