Weiterer Ausbruch von Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald
Nachdem bereits Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelkrankheit in Bestensee, Zeesen und Mittenwalde seit Anfang März gemeldet wurden, ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) nun auch in einem Betrieb in Zernsdorf (Stadt Königs Wusterhausen) nachgewiesen worden. Betroffen sind 124.000 Tiere.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Das neue Ausbruchsgeschehen wird auch in die laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen. „Wir mussten eine neue Schutz- und Überwachungszone festlegen. Es gilt daher ab sofort eine weitere Tierseuchenallgemeinverfügung. Die neuen Restriktionszone überlappen sich teilweise mit den bereits bekannten“, erklärt Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Die weitere Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten, sind Folgende:
Schutzzone
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Kablow, Niederlehme, Senzig, Zeesen, Zernsdorf
- Stadt Wildau
Überwachungszone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
- Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
- Stadt Wildau
- Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch, Rotberg, Waltersdorf
- Gemeinde Eichwalde
- Gemeinde Schulzendorf
- Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
- Landkreis Oder-Spree Spreenhagen
- Berlin-Schmöckwitz
Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone sowie Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Tierhalter sind aufgerufen, ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.
Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Tierseuchenallgemeinverfügung 07/2026
Um Hinweise auf neue Informationen zur Newcastle-Krankheit auf der Webseite des Landkreises zu erhalten, wurde ein E-Mail-Verteiler eingerichtet. So besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zeitnah über neue Entwicklungen, Schutzmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen informiert zu werden. Anmeldung unter: https://www.dahme-spreewald.de/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat2/veterinaerwesen/newcastle-krankheit-nd/
