Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0042 - 05.03.2026

Weitere Tiere von Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald betroffen

Restriktionszone zum Newcastle Virus Ausbruch

Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in weiteren Laborproben bestätigt worden. Das betrifft vor allem weitere Stallanlagen des Betriebes in Bestensee. Laut Angaben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Dahme-Spreewald sind vom dortigen Ausbruchsgeschehen weitere 510.000 Tiere betroffen.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der weiteren Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen weiter.

Zusätzlich wurde die Newcastle-Krankheit bei fünf toten Hühnern einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen nachgewiesen. „Diese Kleinsttierhaltung liegt etwas außerhalb der bisher festgelegten Schutzzone von 3 km. Daher müssen wir unsere erst gestern erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen,“ informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten, mussten daher erweitert werden.

Erweiterung der Sperrzone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz*
  • Stadt Mittenwalde* und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
  • Stadt Königs Wusterhausen* und Ortsteile Zeesen und Senzig*
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf*

Erweiterung der Überwachungszone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf*, Zeesen, Zernsdorf
  • Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
  • Stadt Wildau
  • Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg*
  • Gemeinde Schulzendorf*
  • Gemeinde Zeuthen* mit Ortsteil Miersdorf*
  • Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf*, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz*
  • Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
  • Landkreis Oder-Spree Spreenhagen*
  • Berlin-Schmöckwitz*

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

„Ich rufe alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – auch in Hobbyhaltungen – dazu auf, ihre Bestände besonders aufmerksam zu beobachten und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten,“ mahnt Wichary. Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Bei Auftreten von Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de

digi­tale Karte

Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung