Weitere Tiere von Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald betroffen
Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in weiteren Laborproben bestätigt worden. Das betrifft vor allem weitere Stallanlagen des Betriebes in Bestensee. Laut Angaben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Dahme-Spreewald sind vom dortigen Ausbruchsgeschehen weitere 510.000 Tiere betroffen.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der weiteren Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen weiter.
Zusätzlich wurde die Newcastle-Krankheit bei fünf toten Hühnern einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen nachgewiesen. „Diese Kleinsttierhaltung liegt etwas außerhalb der bisher festgelegten Schutzzone von 3 km. Daher müssen wir unsere erst gestern erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen,“ informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten, mussten daher erweitert werden.
Erweiterung der Sperrzone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz*
- Stadt Mittenwalde* und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
- Stadt Königs Wusterhausen* und Ortsteile Zeesen und Senzig*
- Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf*
Erweiterung der Überwachungszone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf*, Zeesen, Zernsdorf
- Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
- Stadt Wildau
- Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg*
- Gemeinde Schulzendorf*
- Gemeinde Zeuthen* mit Ortsteil Miersdorf*
- Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf*, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz*
- Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
- Landkreis Oder-Spree Spreenhagen*
- Berlin-Schmöckwitz*
*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone
„Ich rufe alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – auch in Hobbyhaltungen – dazu auf, ihre Bestände besonders aufmerksam zu beobachten und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten,“ mahnt Wichary. Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Bei Auftreten von Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.
Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
