Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0045 - 11.03.2026

Weitere Fälle der Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald aufgetreten

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung/Betrieb in Zeesen betroffen

Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in einem Geflügelbetrieb mit ca. 84.000 Tieren in Zeesen bestätigt worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand im gesamten Betrieb angeordnet. Das neue Ausbruchsgeschehen wird in die bereits laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.

„Der aktuelle Fall wurde im Rahmen der Kontrolluntersuchungen festgestellt. Der betroffene Betrieb wurde sofort gesperrt und die Schutz- und Überwachungszonen mussten noch einmal erweitert werden. Es gilt daher eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung“ informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten sind Folgende:

Erweiterung der Sperrzone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen*, Zeesen und Senzig
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf

Erweiterung der Überwachungszone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
  • Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
  • Stadt Wildau
  • Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg
  • Gemeinde Eichwalde*
  • Gemeinde Schulzendorf
  • Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
  • Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
  • Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
  • Landkreis Oder-Spree Spreenhagen
  • Berlin-Schmöckwitz

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Tierhalter sind aufgerufen ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de

„Es ist wichtig, auf eine konsequente Stallhygiene zu achten, den Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden und kranke Tiere sofort zu separieren. Auch das Betreten der Ställe durch fremde Personen sollte möglichst vermieden werden“, betont Stefan Wichary.

Die Maßnahmen zur tierschutzgerechten Tötung und Beseitigung der vom NDV betroffenen Tiere in der gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee konnten abgeschlossen werden. Zur Durchführung der weiteren, tierseuchenrechtlich notwendigen Maßnahmen muss die aktuelle Straßensperrung allerdings noch bis voraussichtlich 25. März 2026 bestehen bleiben. Wichary bittet um Verständnis und weiterhin Beachtung des Durchfahrverbotes.

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