Pres­se­mit­tei­lung

2025 / 0129 - 19.06.2025

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald

Zu sehen ist der Schutzgraben in Lübben.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat mit unmittelbarer Wirkung bis auf Widerruf eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme verfügt. Durch eine in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde ist eine Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt. Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick. Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amts­blatt (Nr. 13 – 2025) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht.

„Trotz der Niederschlagssituation im Jahr 2024 leidet der natürliche Wasserhaushalt noch immer unter den Folgen des Wassermangels der Vorjahre, und die sich fortsetzende bzw. prognostizierte trockene Witterung verschärft die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend. Die aktuelle Wetterlage hat in den Fließgewässern insbesondere des Einzugsgebietes der Spree und des Oberlaufes der Dahme erneut zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Auch die Böden in der Lausitz sind von außergewöhnlicher Trockenheit gekennzeichnet. Die Winterniederschläge reichten nicht aus, um den Wasserhaushalt für die Sommermonate zu stabilisieren“, erläutert Helge Albert, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde.

Zur Abflussstützung der Spree werden seit Mitte Mai Stützungsmengen aus den sächsischen Talsperren abgerufen. Zusätzlich wird der in der Talsperre Spremberg zur Niedrigwasseraufhöhung der zur Verfügung stehende Betriebsraum genutzt. Trotz der begonnenen Stützung der Spree sank der Abfluss am Pegel Wehr Leibsch. Das Landesamt für Umwelt hat ab dem 05.06.2025 die Phase 1 des Niedrigwasserkonzeptes für das mittlere Spreegebiet festgestellt. Aufgrund der Wetterprognosen ist nicht von einer Entspannung des Abflussgeschehens am Pegel Leibsch auszugehen.

„Deshalb ist dafür zu sorgen, dass Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer verringern können, eingeschränkt bzw. unterbunden werden. In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Umwelt im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens begonnen, u. a. Ableitungen aus der Spree zu drosseln. In den meisten Wasserläufen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald wird das Wasser über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut, somit ist die Niedrigwassersituation nicht in jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen. Die Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen vermindern sich derzeit jedoch weiter“, informiert Dahme-Spreewalds Umweltamtsleiter Robert Krowas.

Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und auf den ökologischen Zustand verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden.