Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0152 - 20.08.2026

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald werden vorübergehend untersagt

Trockenheit, Gießkanne, Gartenschlau, kein Wasser
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Die anhaltend hohen Temperaturen und die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen haben die wasserwirtschaftliche Situation im Süden Brandenburgs weiter verschärft. Insbesondere die Abflüsse der Spree sind deutlich zurückgegangen. Die erforderlichen Mindestabflüsse können derzeit nicht eingehalten werden. Gleichzeitig stehen in den Speichern nur noch begrenzte Wasserreserven zur Verfügung.

Am Pegel Leibsch UP wird der Mindestabfluss von 4,5 m³/s bereits seit dem 24. Mai 2026 dauerhaft unterschritten. Infolge der trockenen und warmen Witterung hat sich die Situation weiter verschärft. Zum 1. Juni 2026 wurde deshalb die Phase 1 des Niedrigwasserbewirtschaftungskonzeptes umgesetzt. Der Abfluss am Pegel Leibsch UP liegt inzwischen nur noch bei rund 1,4 m³/s (Stand: 17. August 2026). Seit dem 14. August 2026 gelten daher die Maßnahmen der Phase 2 des Niedrigwasserbewirtschaftungskonzeptes.

Zur Stabilisierung der Abflüsse hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg unter anderem damit begonnen, Ableitungen aus der Spree im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens zu reduzieren. Auch wenn für die 34. Kalenderwoche kühlere Temperaturen und einzelne Niederschläge prognostiziert werden, können Niederschläge die Abflusssituation bislang nur kurzfristig verbessern. Das Landesamt für Umwelt bewertet die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet der Spree weiterhin als angespannt.

Wasserentnahmen werden vorübergehend untersagt
Um eine weitere Verschärfung der Niedrigwassersituation zu verhindern, müssen Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer zusätzlich verringern können, eingeschränkt beziehungsweise unterbunden werden.

Eine Allge­mein­ver­fü­gung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde untersagt daher befristet den Eigentümer- und Anliegergebrauch sowie wasserrechtlich erlaubte Entnahmen aus Oberflächengewässern. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung ist damit vorübergehend untersagt.

Die Regelung gilt für folgende Kommunen:

  • Gemeinde Märkische Heide
  • Amt Unterspreewald
  • Amt Lieberose/Oberspreewald
  • Stadt Lübben
  • Stadt Luckau
  • Gemeinde Heideblick 

Niedrigwasser im Spreewald nicht immer sichtbar
Die aktuelle Niedrigwassersituation ist insbesondere im Spreewald nicht überall unmittelbar erkennbar. In zahlreichen Wasserläufen und Seen des Spreesystems wird das Wasser durch Wehr- und Stauanlagen zurückgehalten. Dadurch können die Gewässer auf den ersten Blick einen vergleichsweise normalen Wasserstand aufweisen.

Die tatsächlichen Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen nehmen jedoch weiter ab. Damit sind insbesondere Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand der Gewässer verbunden. Die Oberflächengewässer müssen deshalb vor jeder vermeidbaren zusätzlichen Belastung geschützt werden. Die vorübergehende Untersagung der Wasserentnahmen ist ein wichtiger Beitrag, um die noch vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die Abflüsse der Spree zu stabilisieren.