Pres­se­mit­tei­lung

2007 / 0154 - 28.09.2007

Untersuchung für Schulabgänger steht an

Untersuchung für Schulabgänger steht an


Für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt stehen in den kommenden Wochen die Untersuchungen der Schulabgänger insbesondere der derzeitigen 10. Klassen auf dem Programm. Die Untersuchungen sind Teil der Schulgesundheitspflege und sollen helfen, gesundheitsgefährdende Veränderungen bei Schülern rechtzeitig zu erkennen.
Laut Brandenburgischem Schulgesetz sind die Schüler zur Teilnahme an den Untersuchungen verpflichtet.
Zum Programm gehören die Kontrolle von Seh- und Hörvermögen, ein körperlicher Check und die Erfassung des Impfstatus. Bei vorliegendem Einverständnis der Eltern und des Jugendlichen bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die fällige Auffrischungsimpfung gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung als Kombinationsimpfung an.
Über gesundheitliche Auffälligkeiten, die einer Klärung bedürfen, sowie über eventuell fehlende Impfungen werden die Eltern schriftlich informiert. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten die Jugendlichen die „ Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber“. Diese muss dem Arbeitgeber beim Start in das Berufsleben vorgelegt werden. Sie gibt Auskunft über die Belastbarkeit des Jugendlichen entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz und über eventuell zu beachtende Einschränkungen. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 14 Monaten und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Verlust ist eine Zweitausstellung in diesem Zeitraum kostenpflichtig. Schulabgänger vor Beendigung der 10. Klasse, z.B. Abgänger der 9. Klasse, sollten rechtzeitig an die Notwendigkeit der Schulabgangsuntersuchung denken und sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst informieren.