Untere Jagdbehörde Dahme-Spreewald informiert
Jeder Jagdscheininhaber, dessen Jagdschein am 31.03.2021 ausläuft, hat ab 21. Januar 2021 die Möglichkeit seine Unterlagen zur Jagdscheinverlängerung auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden.
Landkreis Dahme-Spreewald
untere Jagd- und Fischereibehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
Bitte nutzen Sie eigenverantwortlich eine geeignete Versandart, um bei Verlust abgesichert zu sein bzw. den Zugang bestätigt zu bekommen (Infos bei der Post). Alternativ können die Unterlagen auch direkt in einem verschlossenen Umschlag im Briefkasten der Kreisverwaltung LDS eingeworfen werden.
Folgende Unterlagen benötigen wir -wie in jedem Jahr- zur Verlängerung des Jagdscheines:
- aktuelles Jagdscheinheft mit noch mindestens einem freien Feld zur Verlängerung (sollte das Heft bereits "voll" sein, muss ein aktuelles Passbild beigefügt werden)
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung mit erkennbarer Versicherungsdauer (Zahlungsnachweis beim Jagdverband ist nicht ausreichend!)
- Antrag zur Jagdscheinverlängerung (vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben)
Den erwähnten Antrag finden Sie entweder auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald (www.dahme-spreewald.info) unter "Bürgerservice" -> "Formulare" ->"untere Jagdbehörde" -> "Antrag Jagdschein" oder sie fordern telefonisch (Tel.: 03546-201523) oder per E-Mail (ordnungsamt@dahme-spreewald.de) ein Formular bei der unteren Jagdbehörde an.
Nach der Bearbeitung wird Ihnen der Jagdschein mittels Postzustellungsurkunde (für Sie kostenfrei) auf dem Postweg inkl. einer Rechnung mit den üblichen Gebühren (Verwaltungsgebühr + Jagdabgabe) zugestellt. Durch den derzeit erhöhten Arbeitsaufwand in der uJB, durch die Afrikanische Schweinepest, sowie durch die Corona-Maßnahmen, kann die Bearbeitung einige Tage beanspruchen. Daher wird Ihnen in diesem Jahr schon jetzt die Möglichkeit der Jagdscheinverlängerung eröffnet.
Allen Jagdpächtern wird dringend die rechtzeitige Beantragung der Jagdscheinverlängerung empfohlen (Posteingang in der uJB vor dem 31.03.2021), da mit Ablauf der Gültigkeit des Jagdscheines automatisch die Pachtfähigkeit und somit der Jagdpachtvertrag erlischt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der unteren Jagdbehörde zu den bekannten Sprechzeiten (Di. 8-12 u. 13-18 Uhr und Do. 8-12 u. 13-16 Uhr) gern telefonisch oder jederzeit per E-Mail (ordnungsamt@dahme-spreewald.de) zur Verfügung.