Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen stellt auf bargeldlosen Zahlungsverkehr um
Im Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen werden ab dem 29. Februar 2024 alle Bezahlvorgänge ausschließlich bargeldlos abgewickelt. Bürgerinnen und Bürger können dann beispielsweise die Zulassungen und Außerbetriebsetzungen ihrer Fahrzeuge mit Bankkarten am Kassenautomaten bezahlen. Das gilt gleichermaßen für Vorgänge der Fahrerlaubnisbehörde und für Bootszulassungen.
Bürgerinnen und Bürger setzen die bargeldlose Zahlung auch in Behörden immer häufiger voraus. Daher ist die EC-Kartenzahlung im Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen bereits seit Jahren möglich. Hierzu steht der Kassenautomat zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurde dieser Service um die Kreditkartenzahlung erweitert. Ab dem 29. Februar 2024 wird nur noch die bargeldlose Bezahlung im Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen möglich sein.
Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind ein bequemer, unkomplizierter und schneller Bezahlvorgang.
Das Straßenverkehrsamt in Lübben wird zu einem späteren Zeitpunkt auf den ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes per E-Mail an strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de gerne zur Verfügung.