Pres­se­mit­tei­lung

2004 / 0075 - 29.06.2004

Schülerfahrausweise rechtzeitig beantragen

Lübben, 29. Juni 2004


Hinweise zu der ab dem Schuljahr 2004/2005 gültigen Schülerbeförderungssatzung

Der Eigenanteil der Eltern wird laut Schülerbeförderungssatzung 3 Wochen vor Beförderungsbeginn fällig. Eltern bzw. volljährige Schülerinnen/Schüler die sich für eine Jahreskarte bzw. Monatskarten ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung entschieden haben, sollten es nicht versäumen, den Eigenanteil unter Angabe des Namen und Vornamen des Schülers sowie der Schule bis zum 16.07.2004 auf das Konto der Regionalen Verkehrsgesellschaft (RVS) zu überweisen. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der entsprechende Eigenanteil automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Eine zusätzliche Rechnungslegung erfolgt nicht, da der Vertrag die Grundlage ist.
Erst nach Einzahlung des Eigenanteils wird der Schülerfahrausweis von der RVS ausgestellt und am 1. Schultag in der Schule verteilt. Schüler ohne gültigen Fahrausweis, mit Ausnahme der ersten Fahrt zum Schuljahresbeginn zur Schule, werden nicht befördert.
Die Kündigung des Vertrages zum Bezug eines Auszubildenden-/Schülerfahrausweises (z.B. wegen Wohnungs- und Schulwechsel) und die Erstattung des Eigenanteils richten sich nach den Bedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Bei Monatskarten ist eine Kündigung sowie Erstattung des Eigenanteils nicht möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.dahme-spreewald.de Verwaltung/Politik. Per E-Mail können Sie sich an folgende Adresse wenden: schulverwaltungsamt@dahme-spreewald.de